Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal: Kündigung

Frage: nochmal: Kündigung

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Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner letzten Frage (Aufhebungsvereinbarung oder Kündigung), Ihre Antwort habe ich hier noch mal kopiert: "Liebe Tanja, ich kann Ihnen weder zum einen noch zum anderen raten, da Sie bei beiden keinerlei Ansprüche auf irgendetwas haben (keine beitrafsfreie KK, kein Arbeitlsoengeld...). Am besten wäre es, Ihr AG verlängert den EU (falls noch nicht ausgenutzt) oder gibt Ihnen unbezahlten Urlaub. Der Unterschied ist, dass ein Aufhebungsvertrag eine einvernehmliche Regelung ist (meistens mit Abfindung und Verzicht auf Klage), eine Kündigung eine einseitige Sache, die sehr strengen Reeglen unterliegt. Gruß, NB " Leider ist eine Verlängerung des Erziehungsurlaubes nicht mehr möglich und unbezahlten Urlaub werde ich wohl auch nicht bekommen, zumal mein Partner hier einen neuen Vertrag zu den im Land geltenden Konditionen unterschreiben wird und wir theoretisch "unbegrenzt lange" hierbleiben werden. Bin ohnehin in D nicht kostenlos krankenversichert (war über der Pflichtversicherungsgrenze in der GKV und habe jetzt eine private AuslandsKV). Jetzt meine neue Frage: Was würde passieren, wenn ich gar nicht kündigen würde sondern abwarte, was mein AG in D macht? Hätte ich bei einer Kündigung durch AG den Vorteil der Alo (für wie lange)? Mein EU endet zum 1.2. Neuer Mutterschutz würde am 20.6. beginnen. Nochmals vielen Dank und liebe Grüße Tanja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Tanja, wenn Sie einfach nicht zur Arbeit erscheinen, darf er Ihnen aus wichtigem Grund trotz SS kündigen. ArblosenGeld bekommen Sie auf jeden Fallnicht, da Sie ja nicht dem dt. Arbneitsmarkt zur Verfügung stehen. WEnn Sie eh nicht mehr dort arbeiten wollen und auch keine Vorteiel aus beitragsfreier KK haben, können Sie auch kündigen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Dürfte mein AG wegen Schwangerschaft überhaupt kündigen? Falls nein - ich könnte kaum für den Zeitraum "Ende EU - Anfang Mutterschutz" ohne meine Familie in D arbeiten. Ich schätze, dann wäre ohnehin eine Kdg. wegen "nichterbrachter Arbeitsleistung" fällig, oder? Nochmals vielen Dank!


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