Mitglied inaktiv
Hallo Zusammen, hatte ja weiter unten schonmal gepostet. Habe heute mit meiner KK telefoniert, die sagte mir folgendes: die Elternzeit beginnt ab Geburt ( in meinem Fall am 23.09.2007) und endet am 22.09.2010, das hatte mein AG damals falsch berechnet. Jetzt beginnt mein neuer Mutterschutz am 16.09.2010 und die KK meinte, sie zahlt dann vom 16.09.2010 bis zum 22.09.2010 pro Tag 13 Euro. Und jetzt kommts: vom 23.09.2010 bis 8 Wochen nach der Geburt (Ende des Mutterschutzes) zahlt sie auch 13 Euro/Tag UND der AG muß den Rest zuzahlen bis zur Höhe des letzten gezahlten Nettogehalten. Meine Frage ist jetzt: stimmt das bzw. ist dieser Anspruch auf AG-Zuzahlung auch gegeben, obwohl ich zwischendrin nur 7 Monate bei meinem AG auf 400 Euro-Basis als Aushilfe gearbeitet habe? Und das letzte gezahlte Nettogehalt, ist das dann die 400 Euro oder das Gehalt, daß ich vor der Geburt meines 1. Kindes als Vollzeitkraft verdient habe. Sorry, daß ich nochmal hierzu nachfrage, aber ich muß das meinem AG ja alles mitteilen (der weiß das garantiert nicht) und ich möchte mich absichern, ob das alles so korrekt ist. Vielen Dank! LG
Hallo, ich sehe es auch so wie die KK Liebe Grüsse, NB
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