Mitglied inaktiv
Ich arbeite in der gastronomie bin seit januar2011 Schwanger und habe im März 2011 ein indiv. Beschäftigungsverbot erhalten. Mein netto gehalt vor dem Verbot war so zwischen 1200 und 1350 netto duch nachzuschläge und sonntagszuschläge. Jetzt duch das beschäftigungsverbot bekomme ich nur meinen Grundgehalt der netto 1055 euro beträgt. Ist das so richtig oder müsste ich mehr oder weniger bekommen?? Nun auch meine frage duch den weniger Verdienst bekomme ich dan auch weniger Elterngeld oder wird das elterngeld beim beschäftigungsverbot 12 monate vor der austellung berücksichtigt. GT wäre der 15 OKt2011 also normal ohne Verbot würde man ja die 12 monate vor der geburt den durchschnitt rechnen. mit verbot dan quassi ab märz 2011 -12 monate zurück also märz 2010 oder habe ich da was falsch verstanden. Noch was wird mir mein 400 euro job auch mit gerechnet oder nicht? grüße lala432
Hallo, 1. Sie bekommen das durchschnittliche Gehalt der letzten 13 Wo. also auch ZUschläge 2. Sie bekommen wegen 1. das volle EG 3. Ja, der wird mitberechnet Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
400 eurojob wir auch mit angerechnet,der muss beim bv auch weiter gezahlt werden! aber wie das mit den zuschlägen ist im bv kann ich dir nicht sagen!
Mitglied inaktiv
echt beim BV auch?? den ich habe keinen cent vom nebenjob bekommen ;( kann ich das noch einfordern oder?? +ich habe dort aber auch immer unterschiedlich verdient. lg
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