Kathy75
Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag von 02/18 - 02/19 in dieser Zeit bin ich mit Kind 1 schwanger geworden, Entbindung war 10/18 und habe alles wie es sich gehört bekommen - Mutterschaftsgeld u Elterngeld für 2 Jahre, dh dieses läuft noch. Nun bin ich wieder schwanger u war aufgrund Kind 1 bisher nicht mehr arbeiten und bekomme wegen Kind 1 ja Elterngeld bis 10/20. Meine Frage lautet, ob ich für Kind 2 auch Elterngeld beantragen kann? Denn ich hatte ja nur einen befristeten Arbeitsvertrag.
Hallo, ist unten beantwortet! Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Frau Bader wird dir dasselbe sagen wie wir unten JA du kannst für Kind 2 Elterngeld beantragen und bist darüber auch krankenversichert Wende dich an die Elterngeldstelle und lasse es dir erklären.
mellomania
ja, JEDER bekommt EG . ob er nun arbeitet (Dann wird es prozentual vom Lohn berechnet) oder eben Mindestsatz plus 75 euro geschwisterbonus bis kind1 drei jahre alt ist.
luvi
Hallo, Du wirst sogar ziemlich viel Elterngeld bekommen, ein bisschen niedriger als das jetzige, aber deutlich höher als der Mindestbetrag. Du hast das Glück, da deine Kinder einen geringen Altersabstand haben, dass zur Berechnung viele Monate mit deinem Gehalt einbezogen werden. Zur Berechnung des Elterngelds werden die 12 Monate vor der Geburt berücksichtigt. Bezieht man in diesen Monaten Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis spätestens 14 Monate), werden diese Monate durch weiter zurückliegende Monate ersetzt. Bei dir also vor der Geburt des ersten Kindes. Klar kannst du Elterngeld beantragen, Elternzeit hast du allerdings nicht. Übrigens, es gibt nicht bis Oktober 2020 Elterngeld für dein erstes Kind, wenn dein Kind im Oktober geboren wurde. Das liegt daran, dass die Monate mit Mutterschaftsgeld nicht gesplittet werden können. Guck noch mal nach. Außerdem sollst du dir das Elterngeld noch vor der Geburt des 2.Kindes (oder war es vor dem Mutterschutzbeginn?) auszahlen lassen. Sonst wird das als Einkommen angerechnet. LG luvi
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