Kathy75
Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag von 02/18 - 02/19 in dieser Zeit bin ich mit Kind 1 schwanger geworden, Entbindung war 10/18 und habe alles wie es sich gehört bekommen - Mutterschaftsgeld u Elterngeld für 2 Jahre, dh dieses läuft noch. Nun bin ich wieder schwanger u war aufgrund Kind 1 bisher nicht mehr arbeiten und bekomme wegen Kind 1 ja Elterngeld bis 10/20. Meine Frage lautet, ob ich für Kind 2 auch Elterngeld beantragen kann? Denn ich hatte ja nur einen befristeten Arbeitsvertrag.
Hallo, ist unten beantwortet! Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Frau Bader wird dir dasselbe sagen wie wir unten JA du kannst für Kind 2 Elterngeld beantragen und bist darüber auch krankenversichert Wende dich an die Elterngeldstelle und lasse es dir erklären.
mellomania
ja, JEDER bekommt EG . ob er nun arbeitet (Dann wird es prozentual vom Lohn berechnet) oder eben Mindestsatz plus 75 euro geschwisterbonus bis kind1 drei jahre alt ist.
luvi
Hallo, Du wirst sogar ziemlich viel Elterngeld bekommen, ein bisschen niedriger als das jetzige, aber deutlich höher als der Mindestbetrag. Du hast das Glück, da deine Kinder einen geringen Altersabstand haben, dass zur Berechnung viele Monate mit deinem Gehalt einbezogen werden. Zur Berechnung des Elterngelds werden die 12 Monate vor der Geburt berücksichtigt. Bezieht man in diesen Monaten Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis spätestens 14 Monate), werden diese Monate durch weiter zurückliegende Monate ersetzt. Bei dir also vor der Geburt des ersten Kindes. Klar kannst du Elterngeld beantragen, Elternzeit hast du allerdings nicht. Übrigens, es gibt nicht bis Oktober 2020 Elterngeld für dein erstes Kind, wenn dein Kind im Oktober geboren wurde. Das liegt daran, dass die Monate mit Mutterschaftsgeld nicht gesplittet werden können. Guck noch mal nach. Außerdem sollst du dir das Elterngeld noch vor der Geburt des 2.Kindes (oder war es vor dem Mutterschutzbeginn?) auszahlen lassen. Sonst wird das als Einkommen angerechnet. LG luvi
Ähnliche Fragen
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen