wowugi80
Liebe Frau Bader, herzlichen Dank schon mal für Ihre hilfreiche Antwort. Daraus ergibt sich für mich noch eine Frage und zwar, wird zur Berechnung des Elterngeldes 2018 herangezogen, sollte ich 2019 ein Berufsverbot bekommen? (Meine Frauenärztin hat mich zur Feindiagnostik geschickt, wegen Verdachts auf Plazenta Praevia und sagte, solle sich der Verdacht bestätigen, gibt`s Berufsverbot) Ich kopiere hier noch mal ihre Antwort von eben auf meine Frage: Hallo, das ist absolut mein Fachgebiet (und ich war ja auch selber betroffen bei meinem zweiten Kind). Wenn Sie im Jahr 2019 kein MG o EG beommen haben und auch nichts wegen schwangerschaftsbedingter Erkrankung ausgeklammert wird, gilt 2019. Das wird geschätzt. Ich würde denen schriftlich mitteilen, dass der Gewinn 2019 niedriger war als 2018. Vllt haben SIe monatliche/ quartalsmäßige Vorsteuererklärungen, die Sie beifügen können? Im Zweifel zahlt das Amt lieber nach als sich auf Rückzahlungen zu verlassen. Liebe Grüße NB
Hallo, Selbständige bekommen kein Beschäftigungsverbot (haben ja keinen AG). Verluste wegen Arbeitsunfähigkeit sind selber zu tragen. Wenn schwangerschaftsbedingte Erkrankungen zu Einkommenseinbußen führen ist es jedoch anders. Liebe Grüße NB
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