Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich erhalte laut Arbeitsvertrag ein "Jahreszielgehalt". Dieses setzt sich aus einem monatlichen Gehalt und einer Bonuszahlung im März zusammen. Jetzt gibt es dieses Urteil des Bundessozialgerichts von 03/09, dass zumindest Provisionszahlungen in die Elterngeldberechnung hinein gehören. Im letzten Newsletter von rund-ums-baby kam der Hinweis, dass man z.B. monatliche Einzahlungen in eine betriebliche AV stoppen sollte, weil sie das Elterngeld mindern. Begründung war, dass dieser Anteil steuerfrei wäre und sich grundsätzlich das Elterngeld "aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate [errechnet], es beträgt 67 Prozent aller steuerpflichtigen Einkünfte, maximal 1.800 Euro pro Monat." Da mir in meinem Arbeitsvertrag ein Jahresgehalt in Aussicht gestellt wird, in welchem der Bonus eine nicht unwesentliche Rolle spielt, UND dieser ja auch versteuert wird, besteht die Chance eine Anrechnung des Bonus für das Elterngeld zu erreichen? Vielen Dank für ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen, Sylvia
Hallo, Einmalzahlungen werden bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt. So lautet der entsprechende Gesetzestext. Und dieser ist verfassungsgemäß. Das hat das Sozialgericht Münster nun entschieden (S 2 EG 26/07). Die Regleung zur Nichtanrechnung von Einmalzahlungen gelte auch dann, wenn die Einmalzahlung verteilt auf das gesamte Jahr mit dem laufenden Monatslohn ausgezahlt werde. Ich würde es trotzdem so schreiben, wie Sie es mir erklärt haben und es der Sachberabieterin vielleicht persönlich erklären Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hi, Bonus etc. wird nur dann zum Elterngeld gerechnet, wenn es sich nicht um eine Einmalzahlung handelt. Auszahlung in 2 Teilbeträgen reicht für die Einbeziehung aber aus - also: mit dem AG verhandeln und die Zahlung über 2 Termine strecken. Gruß, Speedy
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