Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, das Kind trägt seit Geburt meinen Nachnamen. (Nachnamen der Mutter) Mit dem leiblichen Kindsvater war ich nicht Verheiratet. Vielen Danke für Ihre schnelle Antwort LG Jessi
Hallo, es handelt sich hier um eine Einbenennung. Folglich greift daher § 1618 BGB . Wenn der Vater des Kindes nicht mit der Mutter verheiratet war - davon gehen wir in den Beispielen in diesem Thread aus -, ist das Ganze für die Mutter ziemlich einfach. Die Mutter und ihr Ehemann können dem Kind, das in ihrem Haushalt lebt, durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Ehenamen erteilen. Eine Zustimmung des Vaters ist insofern nicht notwendig, da dieser kein (geteiltes) Sorgerecht hat und das Kind zudem nicht seinen Namen trägt. Es kann sogar auch ein Doppelname erteilt werden. Wenn das Kind bereits 5 Jahre alt ist, ist eine Zustimmung des Kindes erforderlich. Die Mutter kann in diesem Fall also durchaus ohne Zustimmung des Vaters den Nachnamen des Kindes ändern lassen. Liebe Grüsse, NB
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