Susiund3
Hallo Frau Bader, ich befinde noch bis 03.12.2012 in Elternzeit für meine Tochter. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz für das 2. Kind beginnt im Juli.Ist es nun richtig, daß ich die EZ für mein 1. Kind vorzeitig beenden muss, um Mutterschaftsgeld und Elterngeld fürs 2. Kind zu bekommen ? Wenn ja, wie und wo muss ich das beantragen ? Danke im voraus !
Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Elterngeld bekommt man immer, mindestens die 300€ plus Geschwisterbonus bis Kind 1 drei Jahre ist. Wie alt ist Kind 1 denn jetzt ? Ich meine, dass man auch im Erziehungsurlaub die Pauschale der Krankenkasse bekommt, AG nicht weil Erziehungsurlaub. Diesen zu unterbrechen nur um das Geld "abzugreifen" ist eher unklug fürs gute Arbeitsklima. Wegen dem Krankenkassenanteil einfach mal bei der Kasse anrufen, die sind meist sehr nett und beraten gerne.
Susiund3
Meine Tochter wurde am 03.12.2010 geboren. Mein AG hätte sicher nichts dagegen, wenn ich die Elternzeit für Kind 1 zu Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 unterbrechen würde. Denn das Geld zum Mutterschutz bekomme ich doch von der KK oder ?
Mitglied inaktiv
Man bekommt von der Krankenkasse einen Teil und die Differenz zum Netto vom AG. Diese Differenz muss er aber , meines Wissens, nur zahlen, wenn Du arbeitest. Und das ist eben dieses zweischneidige Schwert, da Du ja nicht arbeiten würdest, aber Kosten für ihn verursachst. Was Du machen könntest ist April, Mai und Juni noch arbeiten, das würde das Elterngeld erhöhen und dann hast Du natürlich auch den Anspruch auf den Arbeitgeberanteil, der ja auch noch 8 Wochen nach der Geburt gezahlt wird.
Sonni74LS
3 Jahre Elterngeld??? Du meinst sicherlich 12 Monate Elterngeld und 3 Jahre Elternzeit für das 2te Kind. LG
Lina_100
Das Mutterschaftsgeld von der KK gibt es auch in der EZ. Eine Beendigung der EZ um den AG Zuschuss zu erlangen ist durch das BEEG ausgeschlossen, es sei denn man arbeitet TZ in der EZ. Das ist europarechtlich umstritten aber hiesige Gesetzeslage.
Mitglied inaktiv
Wie, wo , was ? Wegen "bis das erste Kind 3 ist" meinte ich nur den Geschwisterbonus von 75€. Oha, kam das missverständlich rüber ?
Sonni74LS
Ah so.... okay. Hab ich dann irgendwie anders gelesen. Nix für ungut.
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