Fey1983
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit meiner ersten Tochter (15 Monate), habe 12 Monate Elterngeld bezogen und bin noch bis September offiziell in Elternzeit. Nun erwarten wir Anfang Juni unser 2. Kind und ich habe einem Beitrag aus 2013 gelesen, dass "Eine Arbeitnehmerin, wenn Sie Ihre laufende Elternzeit auf Grund neuer Mutterschutzfristen vorzeitig beendet, während der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld der Krankenkasse sowie den Arbeitgeberzuschuss bemessen am ursprünglichen Einkommen (Vollzeit) erhält. Beendet sie ihre Elternzeit nicht vorzeitig, erhält sie nur das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse." Ich bin in einem Kleinbetrieb beschäftigt. Muss mein Chef der Beendigung der 1.Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes zustimmen? Kann er die Beendigung ablehnen da für ihn ja Kosten entstehen? Hat sich an der oben beschriebenen Regelung etwas geändert? Verfallen dann die Elternzeitmonate, die ich für meine 1. Tochter von Mai-September diesen Jahres "verlieren" würde? Wird das Elterngeld nach dem Gehalt vor der ersten Elternzeit berechnet oder dem nicht vorhandenen Einkommen in der Elternzeit? Ich hoffe, dass Sie mir etwas Licht ins Chaos bringen können. Vielen Dank Fey1983
Hallo, Sie können zu Beginn des Mutterschutzes die erste EZ beenden - der Ag muss nicht zustimmenu bekommt das MG von der KK zurück. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das muss der AG nicht zahlen, er holt sich das Mutterschuzgeld über die Umlage 2 von der Krankenkasse wieder. Sofern er einzahlt, aber das ist seine Verantwortung. Der AG kann das nur abnicken, Elternzeit formlos zum Tag vor neuem Mutterschutz beenden. Elterngekd wird der Mindestsatz, da alles ab Oktober 15 ( also nach dem 1. Geb. ) mit 0€ in die Berechnung geht. Alles davor war Bezugszeitraum , das wird durch altes Gehalt ersetzt. Danach bekommt man ja nur noch die aufgesparte Rate. Die kannst Du Dir auch auf einmal auszahlen lassen kurz vor Mutterwchutz. Also das, was noch über ist. Sportlicher Abstand :-) Alles Gute für Euch.
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