Mitglied inaktiv
Ich habe soeben hier einen Fall gelesen, in dem eine Frau derzeit in Elternzeit ist und noch Elterngeld bekommt und wieder schwanger ist. Die Antwort darauf, wieviel Elterngeld sie für das zweite Kind kriegen würde war, 300 Euro plus Geschwisterbonus. Meine letzte Info war allerdings, dass die Monate, in denen Elterngeld bezogen wurde, nicht in die Berechnung des neuen Elterngeldes einfließen. Bei mir ist es so, dass ich nach dem Mutterschutz 10 Monate Elterngeld bezogen habe, jetzt 6 Monate lang nichts beziehe und ab August wieder Elterngeld beantragen werde. Mich würde es jetzt auch interessieren, ob ich jetzt quasi nur die Mindestpuaschale kriegen würde oder mehr........ Wenn die Elterngeldmonate nicht mitzählen und ich zurück gehen kann bis zu den Monaten, in denen ich etwas verdient habe, dann würde mein Elterngeld deutlich höher ausfallen als der Mindestsatz. Danke für eure Hilfe!
Hallo, rechnen Sie doch mal bei www.bmfsfj.de Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Tatjana! Um dir das genauer sagen zu können, bräuchte ich noch ein paar Daten (Anfang Mutterschutz für Kind 2, Anfang Mutterschutz für Kind 1). Denn tatsächlich werden die Monate für die du Elterngeld bezogen hast (du hast ja nicht splitten lassen) + Mutterschutzmonate nicht in die Berechnung für Elterngeld für Kind 2 miteinbezogen. Zudem werden nur die Monate vor Beginn des Mutterschutzes gezählt. Wenn zB dein 1. Kind Ende April geboren wurde und du dann auch Elterngeld bis zum April bekommen hast, wird erst der Mai mitberechnet. Gehst du im Juli schon wieder in den Mutterschutz, dann würden für das Elterngeld für Kind 2 folgende Monate berechnet: Juni 10 Mai 10 Feb 09 Jan 09 Dez 08-Mai 08 + 10 % Geschwisterbonus Soweit mein Wissen! Ich hoffe, du kannst mit dem Beispiel etwas anfangen. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Hallo Sabine, vielen Dank schonmal für deine Antwort. Hier noch einpaar Daten zu meinen Kindern. Kind Nr. 1 kam am 06.02.2009 zur Welt. Der erste Tag des Mutterschutzes war der 22.12.2008, der letzte Tag dann der 02.04.2009. Dabei wurde das Elterngeld so berechnet, dass die Monate vom Dezember 2007 bis November 2008 dafür hinzugezogen wurden. Angebrochene Monate wie der Dezember 2008 (vor dem Mutterschutz) wurden nicht gezählt. Kind Nr. 2 kommt voraussichlich am 11.08. Also wäre ich wohl ab Ende Juni 2010 in Mutterschutz, wenn das Kind etwas später kommt, dann ab Juli. Juni 2010 - 0Euro Mai 2010 - 0Euro April 2010 - 0Euro März 2010 - 0Euro Februar 2010 - 0Euro und dann noch sieben Monate von vor dem ersten Mutterschutz, also ab November 2008 rückwärts mit vollem Gehalt. Stimmt meine Annahme so? Vielen Dank nochmal!!! Viele Grüße
Mitglied inaktiv
Hallo Tatjana! Wie schon der Dezember 08 (= angebrochener Monat wg Mutterschutz) wird auch der Juni nicht mitgezählt, wenn du im Juni fürs 2. Kind in den Mutterschutz gehst. Selbst wenn es am 30.06. wäre! Und da kommt es ja darauf an, was dein Gyn in der Bescheinigung über den ET schreibt... Dann fällt der Juni 10 aus deiner Berechnung raus. Ebenso fällt der Februar 10 raus, da du für diesen Monat noch Elterngeld bekommen hast. In deinem Elterngeld-Bescheid müsste stehen, dass du das letzte Elterngeld für den Zeitraum 06.01.- 05.02.10 bekommst. Und Elterngeld-Monate fallen eben aus der Berechnung raus. Meines Wissens nach kommst du dann auf die Monate: Mai 10 = 0 Euro April 10 = 0 Euro März 10 = 0 Euro und dann noch 9 Monate ab Nov 08 rückwärts. Mit den 10 % Geschwisterbonus könntest du unter Umständen fast wieder das gleiche Elterngeld erhalten wie beim ersten Kind. Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
Die letzten 10 Beiträge
- Notfallmedikament in der Kita
- Berechnungszeitraum Mutterschutzgeld
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Erst Minijob dann Stundenerhöhung - Berechnung Mutterschutzgeld und ggf. Beschäftigungsverbot
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind