Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Noch eine Frage zu Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Noch eine Frage zu Elterngeld

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Ich habe soeben hier einen Fall gelesen, in dem eine Frau derzeit in Elternzeit ist und noch Elterngeld bekommt und wieder schwanger ist. Die Antwort darauf, wieviel Elterngeld sie für das zweite Kind kriegen würde war, 300 Euro plus Geschwisterbonus. Meine letzte Info war allerdings, dass die Monate, in denen Elterngeld bezogen wurde, nicht in die Berechnung des neuen Elterngeldes einfließen. Bei mir ist es so, dass ich nach dem Mutterschutz 10 Monate Elterngeld bezogen habe, jetzt 6 Monate lang nichts beziehe und ab August wieder Elterngeld beantragen werde. Mich würde es jetzt auch interessieren, ob ich jetzt quasi nur die Mindestpuaschale kriegen würde oder mehr........ Wenn die Elterngeldmonate nicht mitzählen und ich zurück gehen kann bis zu den Monaten, in denen ich etwas verdient habe, dann würde mein Elterngeld deutlich höher ausfallen als der Mindestsatz. Danke für eure Hilfe!


Mitglied inaktiv

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Hallo Tatjana! Um dir das genauer sagen zu können, bräuchte ich noch ein paar Daten (Anfang Mutterschutz für Kind 2, Anfang Mutterschutz für Kind 1). Denn tatsächlich werden die Monate für die du Elterngeld bezogen hast (du hast ja nicht splitten lassen) + Mutterschutzmonate nicht in die Berechnung für Elterngeld für Kind 2 miteinbezogen. Zudem werden nur die Monate vor Beginn des Mutterschutzes gezählt. Wenn zB dein 1. Kind Ende April geboren wurde und du dann auch Elterngeld bis zum April bekommen hast, wird erst der Mai mitberechnet. Gehst du im Juli schon wieder in den Mutterschutz, dann würden für das Elterngeld für Kind 2 folgende Monate berechnet: Juni 10 Mai 10 Feb 09 Jan 09 Dez 08-Mai 08 + 10 % Geschwisterbonus Soweit mein Wissen! Ich hoffe, du kannst mit dem Beispiel etwas anfangen. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Hallo Sabine, vielen Dank schonmal für deine Antwort. Hier noch einpaar Daten zu meinen Kindern. Kind Nr. 1 kam am 06.02.2009 zur Welt. Der erste Tag des Mutterschutzes war der 22.12.2008, der letzte Tag dann der 02.04.2009. Dabei wurde das Elterngeld so berechnet, dass die Monate vom Dezember 2007 bis November 2008 dafür hinzugezogen wurden. Angebrochene Monate wie der Dezember 2008 (vor dem Mutterschutz) wurden nicht gezählt. Kind Nr. 2 kommt voraussichlich am 11.08. Also wäre ich wohl ab Ende Juni 2010 in Mutterschutz, wenn das Kind etwas später kommt, dann ab Juli. Juni 2010 - 0Euro Mai 2010 - 0Euro April 2010 - 0Euro März 2010 - 0Euro Februar 2010 - 0Euro und dann noch sieben Monate von vor dem ersten Mutterschutz, also ab November 2008 rückwärts mit vollem Gehalt. Stimmt meine Annahme so? Vielen Dank nochmal!!! Viele Grüße


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Hallo Tatjana! Wie schon der Dezember 08 (= angebrochener Monat wg Mutterschutz) wird auch der Juni nicht mitgezählt, wenn du im Juni fürs 2. Kind in den Mutterschutz gehst. Selbst wenn es am 30.06. wäre! Und da kommt es ja darauf an, was dein Gyn in der Bescheinigung über den ET schreibt... Dann fällt der Juni 10 aus deiner Berechnung raus. Ebenso fällt der Februar 10 raus, da du für diesen Monat noch Elterngeld bekommen hast. In deinem Elterngeld-Bescheid müsste stehen, dass du das letzte Elterngeld für den Zeitraum 06.01.- 05.02.10 bekommst. Und Elterngeld-Monate fallen eben aus der Berechnung raus. Meines Wissens nach kommst du dann auf die Monate: Mai 10 = 0 Euro April 10 = 0 Euro März 10 = 0 Euro und dann noch 9 Monate ab Nov 08 rückwärts. Mit den 10 % Geschwisterbonus könntest du unter Umständen fast wieder das gleiche Elterngeld erhalten wie beim ersten Kind. Gruß Sabine


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