Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

noch eine elterngeld frage

Frage: noch eine elterngeld frage

Mitglied inaktiv

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es gibt ja aktuelle die haushaltsdebatte mit den änderungen zum elterngeld. Dort wird elterngeld ja als lohnersatzleistung deklariert. Da diese bei harz 4 beziehenden haushalten nicht besteht wird das elterngeld ja so wie es nun ausschaut für harz 4 beziehende eltern zukünftig gestrichen. Meine frage ist nun was mit anderen haushalten ist die keinen lohnausfall haben jedoch kein harz 4 beziehen? Trifft die regelung auch menschen die alg i bekommen oder aber auch haushalte die mit dem einkommen des vaters allein wirtschaften? Ich bin aktuell in elternzeit mit meinem jüngsten beziehe kein eigenes gehalt bin wieder schwanger. Wir leben allein vom gehalt meines mannes und beziehen lediglich einen wohngeldzuschuss. Trifft mich der ausfall vom elterngeld als lohnersatzleistung ebenfalls?Das baby kommt vorraussichtlich im Januar


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, so genau weiß man es noch nicht - ist ja noch ganz am Anfang. Ich denke auch, es gilt für HArtz IV Empfänger. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Soweit ich das gestern bei SternTV richtig verstanden habe ist das nur bei ALG2 Empfängern so. Zumindest sagten sie, dass die Arztgattin, die noch nie gearbeitet hat, die 300 Euro bekommt. Und wenn ihr nur Wohngeld habt, dann habt ihr ja kein ALG2.


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