Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nicht in die Arbeit, wenn Kind im Krankenhaus?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nicht in die Arbeit, wenn Kind im Krankenhaus?

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Hallo Frau Bader, ich bin im bayerischen Schuldienst tätig und habe seit letzten November einen Sohn. Jetzt steht eine OP mit Krankenhausaufenthalt meines Sohnes an (noch in den Pfingstferien). Allerdings weiß ich nicht, wie lange er stationär bleiben muss bzw. wie es ihm hinterher gehen wird. Ich weiß, dass man bei Krankheit des Kindes das Recht hat, bei Berufstätigkeit zu hause zu bleiben. Meines Wissens nach sind das 10 Arbeitstage. Meine Fragen: Gilt das pro Elternteil - also für mich 10 und für meinen Mann 10 Tage? Auch, wenn ich Teilzeit arbeite (derzeit halbe Stundenzahl)? Können mein Mann und ich gemeinsam diese Zeit beanspruchen oder kann immer nur einer zu hause bleiben? Brauche ich für den Arbeitgeber eine separate Bescheinigung des Krankenhauses bzw. des Kinderarztes oder reicht eine mündliche Meldung aus? Vielen Dank für die Beantwortung schon mal im voraus. Andrea aus der Oberpfalz


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Andrea, es gilt für Sie das Beamtenrecht Ihres AG - ich weiß so nicht, welches das ist und was drinsteht. Schauen Sie mal in der Suchmaschine unter dem Stichwort "10 Tage" da gibt es ansonsten ganz viel zu dem Thema. Gruß, NB


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