Frage: Neuer vertrag nach elternzeit

Sehr geehrte damen und herren. Ich hatte gerade ein gespräch zu meinem Wiedereinstieg nach der elternzeit am 1.9.2020. Ich war jetzt zwei jahre in elternzeit und heute hat mir die personaldame einen neuen vertrag vorgelegt den ich bitte unterschreiben soll. Nach genauerem hinsehen wird mein vertrag aus 2006 komplett ausgehebelt. Die einzigste sache ist das vermerkt ist das mein eintritt 2006 anerkannt wird. Sie meinte dass sie alle alten Verträge de fima ändern wollen zwecks datenschutz etc. Als ich ihr gesagt habe dass ich diesen vertrac prüfen wolle meinte die dass sie in jedoch bismontag brauche da sie mich sonst nicht an den pc lassen könnte wegen datenschutz?!?! Ich bin seit fast 14 Jahren in dem Unternehmen?!?! Im vertrag steht jetzt lediglich von den 10 stunden pro woche aber keine Erweiterung ob ich wieder halbtags bzw vollzeit zurück kehren kann Nun meine fragen 1) muss ich den vertrag unterschreiben? 2) was passiert wenn ich dies nicht tue? 3) gehört in den vertrag nicht mindestens der vermerk mit das eine erweiterung der Arbeitszeit möglich ist? 4) kann mich der ag kündigen wenn ich nicht unterschreibe? 5) braucht man einen neuen vertrag nach der elterzeit? Vielen dank für ihre hilfe. Mfg

von Steolz am 28.08.2020, 12:34



Antwort auf: Neuer vertrag nach elternzeit

Hallo, ich verstehe jetzt nicht so ganz, ob es sich um einen Vertrag für die TZ in EZ handelt und hinterher der alte Vertrag wieder in Kraft treten soll. Der Vertrag gilt nur für Tz in EZ: Dann kann ein neuer Vertrag, der befristet auf die EZ ist, gemacht werden (Lohn sollte in der Höhe bleiben) Der Vertrag gilt für die Zeit nach der EZ: Wegen Datenschutz braucht man keinen neuen Vertrag machen, da kann man eine Zusatzklausel vereinbaren. Und was heißt "darf ich Sie nicht an den PC lassen"? Der AG kann Sie nicht zu einer wesentlichen (falls es es das ist) Vertragsänderung zwingen. Dann gilt der alte Vertrag fort. Mit scheint es eher so, dass man Ihnen einen neuen, schlechteren Vertrag unterjubeln will.Also vorsicht, was Sie unterschrieben! Wenn SIe nicht unterschrieben kann der AG eine Änderungskündigung aussprechen. Ob das möglich ist, kann ich auf die Ferne nicht sagen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.08.2020



Antwort auf: Neuer vertrag nach elternzeit

Hallo, Eigenartig. Möchtest du wieder so einsteigen, wie vor der Elternzeit oder möchtest du einen anderen Vertrag, mit weniger Stunden? Oder arbeitest du TZ in Elternzeit, da du von 10 Stunden schreibst. Hast du mit deinen Arbeitsplatzkollegen gesprochen? Haben die auch einen neuen Vertrag unterschreiben müssen? Müsste ja so sein, denn sonst kann das Argument mit Datenschutz ja gar nicht stimmen. Solltest du zu den gleichen Bedingungen wieder einsteigen wollen, wie vor der Elternzeit, würde ich am 1. Tag in der Arbeit erscheinen und Arbeitsbereitschaft zeigen. Rechtlich tritt ja nach der Elternzeit so wieder dein alter Vertrag in Kraft. LG luvi

von luvi am 28.08.2020, 12:59



Antwort auf: Neuer vertrag nach elternzeit

Argument Datenschutz ist völliger Blödsinn, das könnte man auch einfach mit einem extra Zusatz regeln. Das siehst du völlig richtig. Da würde ich mich an den Betriebsrat wenden wenn ihr sowas habt. Kündigen kann dir dein AG so oder so wenn deine EZ jetzt vorbei ist. Allerdings kann man dich auch nicht zwingen einen neuen Vertrag zu unterschreiben. Falls da also was in der Richtung kommt würde ich mich an einen Anwalt wenden. Und zwar ganz schnell.

von Felica am 28.08.2020, 13:06



Antwort auf: Neuer vertrag nach elternzeit

Hallo. Meine elternzeit endet und daher will ich tz (10 h die woche) arbeiten. Ist auch genehmigt seit januar 2020. Mein vertrag ist vollzeit. Ich habe allerdings zwischen meinem ersten und zweiten kind 1 jahr (12 h die woche ) gearbeitet. Mit anderen an hab ich nicht gesprochen. Laut aussage der personaldame wird es aber erst gemacht.

von Steolz am 28.08.2020, 13:11



Antwort auf: Neuer vertrag nach elternzeit

Warum nimmst du nicht das 3. Jahr Elternzeit und arbeitest 10 Stunden und später entsprechend mehr? Zudem sind 10 Stunden nur ein Minijob ohne Krankenversicherung uns sonstige Sozialleistungen.

von Himbeere2008 am 28.08.2020, 13:34



Antwort auf: Neuer vertrag nach elternzeit

Es ist zu spät, jetzt noch die Elternzeit um ein Jahr zu verlängern. Das ginge nur, wenn der AG zustimmt. Und 10 Stunden sind nicht zwangsweise ein Minijob, das hängt vom Stundenlohn ab. Selbst mit Mindestlohn wird es knapp, ab 10,50 Euro pro Stunde landet man im sozialversicherungspflichtigen Bereich.

von Strudelteigteilchen am 28.08.2020, 13:49



Antwort auf: Neuer vertrag nach elternzeit

Ich bin nur Pflegeassistentin aktuell und habe einen Stundenlohn wo ich auch bei nur 10stunden arbeiten die Woche über 450 Euro wäre , dazu kämen dann noch Mal die Zuschläge bei mir. Also so einfach ist es nicht zu sagen mit 10stunden ist man im 450 € Job

von misses-cat am 28.08.2020, 13:52



Antwort auf: Neuer vertrag nach elternzeit

In meiner Region arbeitet man bei einem 450€ Job zwischen 10 und 12 Stunden pro Woche. Somit erfolgen keine Sozialabgaben sondern nur die Arbeitgeberpauschale muss abgeführt werden.

von Himbeere2008 am 28.08.2020, 15:04



Antwort auf: Neuer vertrag nach elternzeit

Das mag ja sein, Himbeere, aber es ist kein allgemeiner Automatismus.

von Strudelteigteilchen am 28.08.2020, 15:44



Antwort auf: Neuer vertrag nach elternzeit

Hallo frau bader. Vielen dank für ihre Nachricht. Es handelt sich um einen vertrag NACH der elternzeit aber in teilzeit. Dh ich würde 10 h die woche arbeiten. Ich habe noch nichts unterschrieben. Ich soll in aber vor arbeitsbeginn am Dienstag unterschrieben vorlegen. Falls ich es bis dahin nicht schaffe durch zu lesen und zu unterschreiben, würde mein chef das wiedereinstiegsdatum um eine woche verschieben. Ich denke wenn ich diesen vertrag nicht unterzeichne brauche ich nicht mehr anfangen zu arbeiten. Mein eindruck gerade. Ich habe gerade auch erfahren dass eine kollegin die aktuell vollzeit arbeitet diesen alten vertrag den ich auch noch habe hat und auch nichts mitbekommen hat das hier was geändert werden soll. Was wäre hier jetzt das beste vorgehen? Mfg

von Steolz am 28.08.2020, 16:04



Antwort auf: Neuer vertrag nach elternzeit

Willst du dauerhaft in TZ arbeiten, ist es ok, einen neuen Vertrag zu bekommen. In diesem ist ja auch vermerkt, dass du seit 2006 im Unternehmen bis. Anspruch auf VZ oder Erhöhung der Stunden hast du aber generell nicht, wenn du erst mal Std. reduziert hast. Der AG muss ja auch ein bisschen planen können und kann dir eben nicht zusichern, dass du jederzeit Stunden aufstocken kannst. Oder du hast eigentlich Brücken-TZ beantrag und angegeben, dass du ab xxx wieder 25 Std zB oder eben VZ arbeiten willst. Dann bräuchte es keinen neuen Vertrag, nur einen Zusatz. Wobei es auch hier AG´s gibt, die einen komplett neuen Vertrag aufsetzen, was auch ok ist wenn in diesem keine unabgesprochen Änderungen plötzlich enthalten sind.

von cube am 28.08.2020, 16:24



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