Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neuer Chef im Betrieb nach meiner Elternzeit!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Neuer Chef im Betrieb nach meiner Elternzeit!

Ulrike1979

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Hallo Frau Bader, Ich habe ein großes Problem. Ich war ein Jahr in Elternzeit mit Zwillingen und habe am 12.05.14 meine Arbeit wieder aufgenommen. Während meiner Elternzeit hat ein neuer AG den Betrieb übernommen und somit auch mich. Ich habe vor der EZ eine 30 Std/Woche gearbeitet und jetzt bin ich auf 20 Std/Woche gegangen. Soweit so gut...dachte ich zumindest! Jetzt bekomme ich meine Abrechnung und musste mit Erstaunen feststellen, dass ich einen niedrigeren Stundenlohn/brutto habe und das ich jetzt nur nach Stunden bezahlt werde, die ich auch arbeite. Zuvor hatte ich einen festen Bruttolohn!!! Darf der neue AG das einfach??? Und seltsam ist auch, dass die Abrechnung zum 20. eines Monats erfolgt!!! Außerdem, war ich die ersten zwei Wochen nach der EZ mit meinen Zwillingen, aufgrund einer Mandelentzündung "krank" geschrieben. Und da hat mir mein neuer AG unterstellt das meine Kids gar nicht krank wären!!! Ich bin echt fix und fertig!!! Am liebsten würde ich kündigen aber ich muss an meine Kinder denken!!! Wie kann ich mich wehren??? Liebe Grüße von der Nordsee..😉


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, darf er nicht. Fordern Sie ihn schriftlich zur Strellungnahme auf. Liebe Grüße NB


SumSum076

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Er unterstellt dir, die Bescheinigung vom (Kinder-)Arzt ist falsch?!?! Und was steht in dem Vertrag, den ihr für die Zeit nach der EZ ausgemacht habt? Gruß Sabine


Ulrike1979

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Ich habe noch gar keinen neuen Arbeitsvertrag bekommen!!! Ich hatte die erste Woche besuch von meiner Schwiegermutter und da dachte er ich wollte nur wegen meinem Besuch zuhause bleiben!!! Nur ich kann nicht von ihr verlangen auf meine kranken Zwillinge aufzupassen, damit ich zwei Stunden arbeiten gehen kann! Das traurige an der ganzen Sache ist auch, dass wir mal Arbeitskollegen waren (seit 4 Jahren) bevor er zu meinem Chef wurde!!!


Mitglied inaktiv

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Das du nur nach Std bezahlt wirst welche du arbeitest ist normal und richtig. Du kannst ja nicht nur 20 Std kommen, aber für 30 Std das Geld bekommen. Auch Urlaub evt passt sich entsprechend an. Dein vorher festes Brutoo wird dann auf die entsprechenden Stunden angepaßt. Wegen der Krankenzeit deiner Kinder, das kann deinem Chef doch egal sein. Er muß ja eh nicht zahlen (ausser es steht bei euch im Arbeitsvertrag was anderes), Du bekommst das Geld ja von der Krankenkasse wieder. Dauert aber teils Ewigkeiten. Du hast ja eher ein problem wenn Die kInder-Kranktage aufgebraucht sind, da ist es im eignenen Interesse die nicht auch noch irgendwo zu verjubeln. Rest, das steht im Arbeitsvertrag. Hast Du da (noch) nichts unterschrieben, würde ich in den alten vertrag schauen. Den der gilt dann. Ich zB habe keinen neinen bekommen, sondern mein alter Vertrag besteht im vollen Umfang weiter, gleichen Bedingungen ect. es gibt nur einen Zusatz das ich während der Elternzeit nur 30 Std die Woche arbeite im Höchstfall.


Mitglied inaktiv

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Natürlich ist es NICHT normal und vorallem auch nicht rechtens Dich jetzt als Arbeiter zu beschäftigen (Bezahlung nach Stunden) und nicht mehr als Angestellten (Zahlung eines Gehaltes). Der neue Chef muss die Arbeitsverträge übernehmen und kann das nicht einfach ändern. UNBEDINGT schriftlich Einspruch einlegen. Dass sas Gehalt wegen der Kinderkranktage entsprechend gekürzt wird ist natürlich richtig. Richtig ist natürlich auch das nur 2/3 des Gehaltes gezahlt werden wenn Du vorher 30h/Woche und nun nur noch 20h/Woche arbeitest. Gegen die Kinderkranktage kann der AG nichts machen, er könnte sich ggf. an eine offizielle Stelle wenden und eine Überprüfung beantragen - ob er damit aber Erfolg hätte wage ich zu bezweifeln und würde ja auch nichts ändern wenn der KiA sich nichts vorzuwerfen hat, eovon ich msl ausgehe. Aber schön sind diese Tage für einen AG nicht - gerade wenn es so lange ist fehlt die Arbeitskraft und ein Ersatz ist js meist auch nicht da. Ksnn den Unmut sls teils durchaus verstehen - rechtlich ändert das aber nichts. LG Sabine


Ulrike1979

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Erstmal danke für eure Antworten.. Mir ist schon klar, das ich bei weniger Std auch weniger Geld bekomme. Mir ist auch klar, dass ich als AN mit drei Kindern auf Dauer nicht tragbar für ihn sein werde aber das wusste er auch vorher und wir hätten drüber sprechen können. Hinzu kommt das ich noch Resturlaub von 2013 habe aber er der Meinung ist das gehe ihm nichts an, dass müsste ich mit meinem alten AG klären. >ich konnte den Urlaub nicht vor dem MS nehmen weil ich unerwartet ein BV bekam!< Ich will mich morgen erstmal bei der Agentur f. Arbeit schlau machen..dann meinen AG nochmal auf mein Gehalt ansprechen..und ggf. dann zum Anwalt!!! Aber ehrlich gesagt liegen meine Nerven echt blank..am liebsten würde ich mich erstmal krank schreiben lassen..(das mache ich von dem Gespräch beim AG abhängig)


CKEL0410

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Hallo. Das Gehalt muss umgerechnet werden, weniger kann er nicht einfach pro Std zahlen. Ok zwei wochen bei Halsentzundung it schon viel, vielleicht zweifelt er deshalb daran. Aber wie soll dir die Agentur für arbeit helfen?


Ulrike1979

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Sie hatten eine eitrige Mandelentzündung und keine Halsentzündung!!! Und bei meiner Tochter hat das Antibiotikum in der ersten Woche nicht angeschlagen somit musste ich eine weitere Woche mit ihr zuhause bleiben. Anfangs hatte ich ein schlechtes Gewissen meinem AG gegenüber aber mittlerweile bin ich bei dem Punkt angelangt das meine Kinder vorgehen! Ich habe mir nichts vorzuwerfen und schon gar nichts unterstellen zulassen!!! Bei der Agentur will ich mich nur vorab informieren wie ich mich zu verhalten habe wenn er mir nicht meinen "alten" Stundenlohn zahlen will! Falls die mir nicht weiterhelfen können muss ich eben zum Anwalt und lasse mich von dem beraten..


CKEL0410

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Ich glaube den Weg zum Amt kannst du dir sparen. Habt ihr eine Rechtsschutz mit Arbeitsrecht? Die können dir sicher weiter helfen. Meist haben sie Anwälte die einen am Telefon schon beraten.


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