Frage: Neuer Arbeitgeber Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Ich erläutere mal mein Problem. Bis Mitte Dezember bin ich in der Elternzeit. Bei meinem bisherigen Arbeitgeber gibt es keine Stelle für mich. Bin ich wirklich bis zum Ende der Elternzeit an den Arbeitgeber gebunden? Ich habe Angst, dass ich genau zum Stichtag keinen neuen Job habe und nicht krankenversichert wäre. Mein Mann ist verbeamtet und ich kann mich nicht über ihn versichern lassen. Kann ich schon in der Elternzeit einen Job anfangen und könnte ich dann kündigen? Vielen Dank im Voraus.

von Franzi196 am 24.09.2021, 05:56



Antwort auf: Neuer Arbeitgeber Elternzeit

Hallo, 1. Nach Ablauf der Elternzeit haben Sie Anspruch auf Ihren alten Arbeitsplatz oder einen vergleichbaren. Entsprechend dem Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber kann frühestens, unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes, wenn es denn Anwendung findet, am ersten Arbeitstag kündigen. Er muss dann die Kündigungsschutzfristen einhalten. Die ergeben sich entweder aus dem Vertrag oder aus § 622 BGB. 2. Selbstverständlich können Sie auch zum Ende der Elternzeit kündigen (Frist ist schon versäumt) und sich etwas Neues suchen. Dann haben Sie aber doch keinen neuen Job zum Stichtag. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.09.2021



Antwort auf: Neuer Arbeitgeber Elternzeit

Also eigentlich hat dein AG sehr wohl eine Stelle für dich, nämlich DEINE Stelle. Dafür ist die Elternzeit nämlich da, um deinen Arbeitsplatz zu schützen. Und wenn dein Betrieb mehr wie 15 Mitarbeiter hat hast du auch Anspruch auf eine TZ Stelle. Also geht's schlecht das dein AG keine Stelle für dich hat. Zur Frage...du kannst ganz normal innerhalb der vertraglichen Kündigungsfrist kündigen. Damit endet jedoch auch die Elternzeit. Die Elternzeit ist an den AG gebunden und muss somit neu vereinbart werden. Sonnige Grüße Nera

von Nera am 24.09.2021, 10:01



Antwort auf: Neuer Arbeitgeber Elternzeit

Du kannst jetzt in der Elternzeit mit deiner Kündigungsfrist kündigen. Allerdings wärst du doof, weil du ja deinen Teil an Arbeitsleistung erfüllen willst.

von MamaausM am 24.09.2021, 12:53



Antwort auf: Neuer Arbeitgeber Elternzeit

du musst unterscheiden. es ist richtig, dass IHRE Stelle frei ist. aber genauso, wie sie VOR der EZ war. wenn sie nur TZ arbeiten möchte, muss geschaut werden, ob IHRE arbeit in TZ machbar ist. tz an sich, auch das stimmt, muss gewährleistet werden wenn der AG mehr als 15 AN hat. es kann aber auch eine VERGLEICHBARE stelle zu ihrer sein. aber eben so wie vorher. sie hat kein anrecht drauf, dass IHRE stelle in tz möglich gemacht wird. es gib stellen, da geht das schlichtweg nicht.

von mellomania am 24.09.2021, 15:42



Antwort auf: Neuer Arbeitgeber Elternzeit

Ist deine Elternzeit zu Ende lebt dein alter Arbeitsvertrag wieder auf. Falls dein Arbeitgeber keine Stelle für dich hat ist das nicht dein Problem. Hast du volle 3 Jahre Elternzeit genommen oder ist noch Restzeit übrig?

von Himbeere2008 am 24.09.2021, 15:43



Antwort auf: Neuer Arbeitgeber Elternzeit

Warum so viel Stress? Ich wäre da tiefenentspannt. Klar kannst du dir in der EZ etwas neues suchen. Innerhalb der ez gelten seine vertraglichen Kündigungsfristen. Auf den Tag genau auf dem deine EZ endet, gilt dagegen 3 Monate. Endet dein Vertrag, endet aber auch deine EZ und damit deine beitragsfrei KV. Ein anderer AG ist nicht an die EZ gebunden. Aber, dein AG ist gesetzlich verpflichtet dir nach der EZ eine deinem Vertrag entsprechende Arbeit zu geben. Deshalb gibt es EZ. Sich hinstellen und sagen, er hätte nichts, das geht also nicht. Du dagegen musst aber nach der EZ wieder gebau so arbeiten wie es dein Vertrag entspricht, das ist deine Pflicht. Kannst oder willst du das nicht, muss man miteinander reden. Hat dein AG mehr als 15 Mitarbeiter, ist es gesetzlich geregelt das er dir eibe TZ-Stelle bieten muss, ausser er kann nachweisen das diese Arbeit in TZ nicht möglich ist. Auch hier kann er also nicht einfach sagen, geht nicht. Hat er weniger als 15 Mitarbeiter, hast du keinen Abspruch auf TZ. Aber sehr wohl auf Beschäftigung nach deinem Vertrag. Klar, der AG kann hingegen und dir am ersten Tag die Kündigung überreichen. Dann muss er aber noch solange bis diese gültig wird weiterfahren. Und dir steht das Mittel der kündigungsschutzklage zur Verfügung. Würde ich dann auch machen, schon weil es ziemlich sicher in einem Vergleich endet mit Abfindung usw. Du kannst dich dann auch arbeitslos melden und würdest wohl recht sicher ALG1 bekommen, evtl fiktiv berechnet. Dir steht es auch frei dich jetzt schon an das Arbeitsamt zu wenden und die um Rat zu fragen. Kannst dich dann direkt arbeitssuchend melden, dann helfen die wegen Vermittlung. Ich hatte da bisher immer das Glück das ich direkt was neues hatte. In einem Fall war die Stelle nicht mal online gestellt, so frisch war die drin. Also, mach dir keinen Stress, du sitzt in einer vergleichbar entspannten Position. Im Gegensatz zum AG. Solche AG werden nämlich bei vielen Richtern recht ungern gesehen.

von Felica am 24.09.2021, 18:43



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