Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

neie Gesetz

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: neie Gesetz

Mitglied inaktiv

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Hallo zusammen, ich habe mir mal beim bundesverfassungsgericht die neuen leitsätze angelesen die die regelung bei scheidung betrifft. ehrlich gesagt bin ich da nicht so ganz durchgestiegen, denn so wie ich es herauslese hat sich nicht wirklich viel getan, die zweite frau ist nach wie vor die dumme da die geschieden frau immer noch ansprüche geltend machen kann, selbst nach scheidung?? Wann wäre die erstefrau denn komplett raus? Ich meine wenn man beim anwalt ein schriftstück verfassen würde, das nach der scheidung keine weiteren ansprüche oder forderungen gestellt würden, wäre das rechtens in einem laufenden Verfahren?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wer erneut heiratet, muss der ersten Frau weniger Unterhalt zahlen als bisher, urteilt Karlsruhe. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts nimmt vielen geschiedenen Frauen ein bisschen. Am meisten profitieren davon aber gut gestellte Alleinverdiener, die noch einmal geheiratet haben. Auf Rechtsanwälte und Richter kommt Arbeit zu. Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betrifft nämlich viele Bürger. In all jenen Fällen, in denen ein Unterhaltspflichtiger neu geheiratet und gegenüber dem Finanzamt die Steuer sparende "Zusammenveranlagung" gewählt hat, kann der Unterhalt jetzt neu berechnet werden. Der "Splittingvorteil" darf künftig nämlich nicht mehr dem früheren Partner zugute kommen. Beim "Splitting" werden die oft sehr unterschiedlichen Einkommen der Ehepartner zunächst zusammengezählt, dann halbiert und jeweils mit dem nun zutreffenden Satz der Grundtabelle besteuert. Wegen der durch die Progression steigenden Steuerbelastung hoher Einkommen führt die Rechnung immer dann zu einer deutlichen Entlastung, wenn ein Ehepartner nichts oder vergleichsweise wenig verdient. Bei Gutverdienern ist die Entlastungswirkung deutlich höher als bei Geringverdienern. Wenn der Splittingvorteil künftig bei den Unterhaltszahlungen nicht mehr berücksichtigt wird, wirkt sich dies also bei Wohlhabenden stärker aus als bei Geringverdienern, bei Unterhaltspflichtigen, die Alleinverdiener sind, stärker als dort, wo in der neuen Ehe beide Partner annähernd gleich verdienen. Die Überschlagsrechnung eines Experten im Unterhaltsrecht belegt dies: Ein Mann, der im Monat 3500 Euro verdient, bei zwölf Gehältern im Jahr also 42 000 Euro, muss nach der Grundtabelle rund 10 900 Euro Steuern bezahlen, nach der Splittingtabelle aber nur rund 7000 Euro. Unterstellt wird dabei, dass er Alleinverdiener ist und keine Kinder hat. Der Splittingvorteil beträgt für ihn rund 325 Euro im Monat. Wenn dieser Splittingvorteil bei der Berechnung des Unterhalts nicht mehr berücksichtigt wird, die Berechnungsgrundlage für den Unterhalt folglich um diese 325 Euro verkleinert wird, dann muss dieser Mann künftig an seine geschiedene Frau jeden Monat knapp 140 Euro weniger als bisher bezahlen. Der Frau fehlt dieses Geld künftig. Das Beispiel liegt aber an der oberen Grenze des Üblichen. Viele Unterhaltspflichtige verdienen weniger, bei vielen verdient die neue Frau mit. In den meisten Fällen wird es also um einige zehn, nicht aber um 100 Euro und mehr gehen. In den wirklichen Mangelfällen, in denen das Geld für die neue Familie kaum reichte - und von denen gibt es viele - haben die Gerichte bisher schon den Splittingvorteil nicht an den ehemaligen Partner durchgereicht. Es ist dies übrigens die zweite große Neuberechnungsaktion eines Gerichts, die viele Geschiedene ertragen müssen. Erst vor gut zwei Jahren hat der Bundesgerichtshof an einer anderen Stelle mit seiner ständigen Rechtsprechung gebrochen und das Unterhaltsrecht auf den Kopf gestellt. Damals ging es um den Unterhalt von Frauen, die während ihrer Ehe nicht berufstätig waren, aber nach der Ehe mit einem Beruf begannen. Sie wurden deutlich besser gestellt, die Unterhaltspflichtigen schlechter. Die damalige Änderung hatte also den entgegengesetzten Effekt wie die neue. Im Ergebnis wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu führen, dass binnen kurzer Zeit die Unterhaltsleistungen sehr vieler Bürger erneut berechnet und verändert werden müssen. Viele Frauen, die gerade eine deutliche Verbesserung ihrer Unterhaltszahlungen durchgesetzt haben, müssen nun damit rechnen, einen Teil davon wieder weggenommen zu bekommen. Für die Männer gilt das Gegenteil. OK? Gruß, NB


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Hallo Frau Bader, vielen Dank für die mir nun verständliche ERklärung. Mal ehrlich, welcher normale Mensch steigt schon in solch einem Durcheinander noch durch*lach*. lieben Gruß Jule


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