Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Namensrecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Namensrecht

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Hallo Frau Bader, wir bekommen am 15.07. unser erstes Kind. Auf alle Fälle wollen wir auch heiraten. Ist es kostenpflichtig, wenn wir unser Kind nach/vor der Heirat auf den Namen es Vaters umschreiben lassen? Ansonsten bekäme nämlich gleich das Kind den Nachname des Vaters. Ist das überhaupt möglich? Vielen Dank Jana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Mutter kann mit Zustimmung des Vaters wählen, welchen Namen es bekommt. Eine Umbenennung ist dann nur bei Heirat möglich. Gruß, NB


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Hi Jana, da ihr noch nicht verheiratet seid, hast du erstmal das 100%ige Sorgerecht, d.h. du kannst entscheiden, welchen Nachnamen das Kind bekommen soll. Das Kind könnt ihr gleich nach der Geburt beim Eintrag beim Standesamt auf den Namen des Vaters eintragen lassen. Es ist auf jeden Fall die unkomplizierteste Variante, wenn ihr euch 100%ig sicher seid in nächster Zeit zu heiraten. LG Petra


Mitglied inaktiv

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meine tochter hatte die ersten 1,5jahre meinen nachnamen als wir dann geheiratet haben hab ich eine neue geburtsurkunde bekommen war echt easy da mein mann gleich nach derr geburt die vaterschaftsanerkennung unterschrieben hatte.liebe grüße diana


Mitglied inaktiv

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ich bin mit meinem freund VOR der entbindung zum amt gegangen. er hat die vaterschaft anerkannt und somit konnte unser sohn gleich den nachnamen des vaters bekommen. wir haben nun beide das sorgerecht.


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