Mitglied inaktiv
Situation: Ich bin U.S. Amerikanerin. Mein Mann ist Deutscher. Wir haben letztes Jahr in den U.S.A. geheiratet. Wir leben in Deutschland. Wir haben beide unsere Nachnamen behalten. Wir waren noch nicht beim Standesamt, um die Deutsche Ehe-Papiere (Familienbuch usw.) zu erhalten. Wir bekommen im August unser 1. Kind und wollen den Namen des Kindes so regeln: Vorname = z.B. Martin oder Ellen 2. Vorname = mein Nachname = Lewis Nachname = Nachname meines Mannes. Bei meinen Recherchen erhielte ich die Informationen, dass wir keine Wahl zwischen dem Namensrecht in den U.S.A. und in Deutschland haben -- wir müssten das Namensrecht in Deutschland auf jeden Fall erfüllen. Nach dem deutschen Namensrecht ist es nicht erlaubt einen Nachnamen als 2. Vorname zu geben. Die Vornamen müssen Vornamencharakter haben (was aber meinen Nachnamen schon hat - zumindest als männlicher Vorname). Uns liegt viel daran, dass unsere Kinder (egal wie viele es werden) meinen Nachname als 2. Vorname erhalten. FRAGE: Gibt es einen Weg, sicherzustellen, dass wir dem Kind (und den ev. zukünftigen Kindern) - ob Mädchen oder Junge - den von uns gewünschten Namen geben können? Müssen wir beim Standesamt beim "Holen" der deutschen Ehepapiere (Familienbuch usw.) etwas Besonderes beachten/beantragen/tun, damit dies möglich wird? Ich wäre wirklich SEHR froh, eine Klärung zu erhalten!! Danke! Clare
Liebe Clare, nein, nach deutschem Recht kann ein Nachname kein Vorname sein. Es gibt aber bei Auländern evtl. Ausnahmen, wenn es in deren Heimatland so üblich ist (so entschieden vom BGH zu türkischen Vornamen). Fragen Sie am bbesten bei Ihrem Standesamt nach. Wenn es Probleme gibt, melden Sie sich noch mal, vielleicht finde ich Urteile dazu. Gruß, NB
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