blauerVogel
Hallo Frau Bader, die Eltern waren nicht verheiratet und haben ein gemeinsames Kind. Das trägt den Nachnamen des Vater. Mutter hat leider das alleinige Sorgerecht. Nun haben sich die Eltern getrennt und die Mutter wird jetzt heiraten. Welchen Namen wird das Kind nach der Hochzeit haben können? Der Vater möchte natürlich gerne, dass das Kind weiter seinen Nachnamen trägt, die Mutter möchte ihm den des neuen Ehemannes geben. Vielen Dank
Hallo, wenn der Vater nicht zustimmt sieht es schlecht aus. Liebe Grüsse NB
CKEL0410
wenn sie das will muss der vater zustimmen!
blauerVogel
Und weißt du ob ein Doppeltname geht? Ich würde sagen nein. Also,das Kind würde dann statt Müller, Müller- Schmidt heißen. Das würde dann aber heißen, dass ein Kind, wenn es mal heiratet und den Namen des Partner haben möchte, ja einen Dreifachnamen hat. Und darum würde ich sagen, dass geht nicht.
Lina_100
Doppelnamen gehen bei Kindern nie. Man sollte aber ohnehin bedenken, dass selbst wenn eine Umbenennung ginge das Kind uU nach einer Trennung den Namen eines Mannes trägt zu dem keinerlei verwandtschaftliche Beziehung vorliegt. Das ist kaum im Sinne des Kindes. Das der Mutter eventuell eine nach aussen heile Welt lieber waere ist irrelevant.
Lina_100
Doppelnamen gehen bei Kindern nie. Man sollte aber ohnehin bedenken, dass selbst wenn eine Umbenennung ginge das Kind uU nach einer Trennung den Namen eines Mannes trägt zu dem keinerlei verwandtschaftliche Beziehung vorliegt. Das ist kaum im Sinne des Kindes. Das der Mutter eventuell eine nach aussen heile Welt lieber waere ist irrelevant.
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