Pinki84
Sehr geehrte Frau Bader, mein Freund und ich werden im November heiraten. Aus einer früheren Beziehung habe ich einen Sohn (5) und das alleinige Sorgerecht. Er trägt meinen Nachnamen (Mädchenname). Nach der Hochzeit möchte ich den Namen meines Partners annehmen und natürlich auch, dass mein Sohn auch so heißt. Eine Freundin behauptete nun, dass in diesem Fall der leibliche Vater keinen Unterhalt mehr zahlen müsste. Ich kann mir das nicht vorstellen, da mein Partner ihn ja nicht adoptieren will. Geht die Namensänderung unproblematisch und ohne diese Konsequenz? Außerdem würde mich interessieren, wie sich die Hochzeit zB auf Kindkrank-Tage auswirkt. Könnte mein Partner mit meinem Sohn zuhause bleiben? Ich bin Beamte und habe nicht so viele KK-Tage wie gesetzlich versicherte Angestellte. Zuletzt noch eine Frage: der neue Arbeitgeber meines Freundes fragte, wieviele Kinder er habe, wegen der Meldung an das Lohnbüro usw. Zählt mein Sohn als sein Kind? (Er hat noch ein leibliches Kind aus einer früheren Beziehung) Könnte er bspw. den Freibetrag bekommen? (Zur Info: der leibliche Vater hat alle 14 Tage Umgang und zahlt Unterhalt, jedoch nur 100€ monatlich). Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße!
Hallo, 1. Ja, eine Einbenennung ist möglich, ich rate hiervon jedoch immer ab, denn dieses nicht mehr rückgängig zu machen. 2. Er kann bei den Kinderkrankentagen nur berücksichtigt werden, wenn beide Krankenversicherung dem ausdrücklich zustimmen, eigentlich ist das nicht vorgesehen 3.Den Kinderfreibetrag für Ihren Sohn kann In neuer Partner im Falle der Eheschließung bekommen, wenn der leibliche Vater zustimmt. Liebe Grüße NB
Julisa
Also da du alleiniges Sorgerecht hast und dein Sohn deinen Mädchennamen trägt kannst du ihn problemlos einbenennen lassen, überlege dir das aber gut, das lässt sich nie wieder rückgängig machen. Der Name deines neuen Partners zählt dann als Geburtsname deines Sohnes. Unterhalt muss der Kindsvater trotzdem noch zahlen, allerdings hast du mit der Hochzeit dann keinen Anspruch mehr auf UVG, solltest du das zusätzlich bekommen. Du würdest dann quasi nur noch die 100,00€ vom leiblichen Vater bekommen. An den Kind-Krank-Tagen wird sich nichts ändern. Dein neuer Partner ist nicht der leibliche Vater und hat somit auch keine Krankentage für deinen Sohn. Wenn ihr nach der Eheschließung die Steuerklassen 3/5 nehmt, dein Mann dann also die 3 hat dann bekommt er den halben Freitag für deinen SOhn auf seine Steuerkarte. Der andere halbe Freibetrag bleibt beim leiblichen KV. Im Moment hat dein Baldehemann nur 1 Kind und somit 1/2 Kinderfreibetrag für sein Kind aus vorangegangener Partnerschaft.
Tini_79
Da dein Sohn bereits 5 Jahre alt ist, muss er auch zustimmen. Ich denke nicht, dass sich der GEBURTSname deines Kindes dadurch ändert. Einbenennung, Namenserteilung, Anschlusserklärung (dürfte bei euch nicht zutreffen) sind verschieden Dinge, am besten lässt du dich beim zuständigen Standesamt beraten. Bezüglich der "Kind krank- Tage"hat dein neuer Mann keinen Anspruvh ggü. der Kasse, aber uU zumindest auf unbezahlte Freistellung beim AG, da ihr ja in einem Haushalt lebt und er sich somit auch überwiegend um das Kind kümmert. Wenn die Kassen und AG mitspielen und dein Ex, kannst du versuchen, seinen Anspruch auf dich übertragen zu lassen. Warum unten jemand schreibt, dass deinem neuen Mann ein halber Kinderfreibetrag zustehen würde, erschließt sich mir nicht. Das macht aber auch keinen Unterschied, wenn ihr nach der Hochzeit zusammen veranlagt und durch die "Günstigerprüfung" hat der Kinderfreib. eh nur Auswirkungen, wenn ihr relativ viel verdient (zu versteuerndes Einkommen ab ca 63.000 EUR).
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