matthis
Mein Sohn wurde am 14.9.15 geboren
Sternenschnuppe
Darfst Du. Ist ja Elterngeld Plus dann. Bis zu 30 Stunden die Woche.
Mitglied inaktiv
Im ersten Lebensjahr kommt es auch bei Elterngeld Plus zu Abzügen, da das Elterngeld, dann nur für die Differenz zwischen Original- und Teilzeiteinkommen übernommen wird, d.h. da schon genehmigt, müsstest Du das melden und entweder es wird gleich weniger gezahlt oder du musst es später zurückzahlen. Erst im zweiten Jahr, also in den Monaten, in denen nur noch ausgezahlt wird, gibt es keine Abzüge mehr. Während der Elternzeit darfst Du zwischen 15 und 30 Stunden arbeiten, egal in welchem Zeitraum. LG Lilly
Sternenschnuppe
Damit sich arbeiten lohnt. Zeige mir den Link wo es anders steht bitte.
Mitglied inaktiv
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2.html Absatz 3 (3) Für Monate nach der Geburt des Kindes, in denen die berechtigte Person ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat, das durchschnittlich geringer ist als das Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt, wird Elterngeld in Höhe des nach Absatz 1 oder 2 maßgeblichen Prozentsatzes des Unterschiedsbetrages dieser Einkommen aus Erwerbstätigkeit gezahlt. Das betrifft die Monate im ersten Jahr in diesem Fall, da 12 Monate EG (24 Monate EGP) genommen werden sollen. Spruckt auch der EG-Rechner des Ministeriums so aus (ja, ich habe da gerade erst ewig rumgerechnet um die besten Möglichkeiten in der nächsten EZ rauszuholen). LG Lilly
Mitglied inaktiv
Leider nicht, das ist ja der Beschiss am EGPlus.
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