Franzi91
Hallo Frau Bader, ich befinde mich aktuell noch in der Elternzeit, bekomme nun aber bald keine Elterngeld Zahlungen mehr. Da wir noch keinen Kita-Platz haben, aber mit Oma einen Tag überbrücken können, bin ich am überlegen, ob ich bei meinem alten Arbeitgeber zunächst auf 450€-Basis wieder einsteige. Muss der AG dann zu gleichen Bedingungen (unbefristeter Vertrag und Kündigungsschutz) wieder einstellen? Angenommen ich arbeite auf 450€-Basis und werde wieder schwanger. Habe ich dann nach der Elternzeit auch nur wieder einen Anspruch auf eine 450€-Anstellung? Elterngeld steht mir ja in diesem Fall nur der Mindestsatz zu, richtig? Vielen Dank vorab und viele Grüße!
Hallo, 1. Ja, gleiche Bedingungen 2. Der Minijob wird auf die EZ befristet - dann lebt nach der EZ der alte Vertrag wieder auf. 3. Die Höhe des EGs hängt davon ab, wie lange die Kinder auseinander sind Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wie schon geschrieben: der 450€ job darf nur auf deine Elternzeit begrenzt sein.. Dann bleibt dein ursprünglicher Vertrag erhalten Nunja Elterngeld zählt ja wieder alles vor neuen Mutterschutz wobei Monate mit EG und Mutterschaftsgeld ausgeklammert d.h. ersetzt werden von früheren Löhnen
KielSprotte
Bestehe darauf, dass du einen neuen Vertrag bekommst, in dem steht, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis innerhalb der lfd. EZ bis ………handelt und dein Vertrag vom (Eintrittsdatum) von diesem Vertrag in keinerlei Hinsicht berührt wird. So endet der Minijob-Vertrag mit Ende der EZ und dein alter Vertrag tritt vollumfänglich wieder in Kraft!
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