Mitglied inaktiv
Wenn die Praxis geschlossen ist, dann müssen wir da auch Urlaub nehmen. Von der Seite her hat er sich eigentlich noch nie dran gehalten, dass man als Arbeitnehmer das Recht hat so und so viel Tage Urlaub auf eigenen Wunsch zu nehmen. Die Praxis ist eigentlich mehr Tage geschlossen, als uns zusteht. Wenn er den Urlaub nicht zahlt, muss ich mich dann rückwirkend (falls das geht) für die Zeit arbeitslos melden? Gruß Silke
Hallo, 1. Arbeitslos geht nicht - Sie haben ja einen Job 2. Auch wenn es manchmal den Anschein hat, als genehmige er „nur“ den Urlaubswunsch des Mitarbeiters, so legt der Arbeitgeber hierdurch – einseitig – den Urlaub fest. Er hat zwar die Wünsche des Beschäftigten zu berücksichtigen, kann aber hiervon abweichen und den Urlaub zu einem anderen Zeitraum festlegen, wenn hierfür dringende betriebliche Belange sprechen oder die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer vorgehen. Der Arbeitgeber kann – in Betrieben mit Betriebsrat mit dessen Mitwirkung – für einen bestimmten Zeitraum Betriebsferien oder eine Urlaubssperre festlegen. Besteht kein Betriebsrat, legt der Arbeitgeber Betriebsferien oder Urlaubssperren einseitig fest, hat dabei aber die Interessen der Arbeitnehmer insgesamt angemessen zu berücksichtigen und den betrieblichen Belangen gegenüberzustellen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
arbeitslos melden geht schonmal gar nicht- rückwirkend sowieso nicht und du stehst in einem arbeitsverhältnis- von daher keine chance. das zumindest kann ich dir verbindlich sagen. LG
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