Aria3131
Guten Tag Frau Bader, ein paar Posts unten drunter hatte ich gefragt, wie ich die Adresse rausbekommen kann bzw. ob ich die Kinder dem Vater weiterhin mitgeben muss, so wie vom Jugendamt gefordert. Nun habe ich Meldeauskunft bekommen, aber ich weiß, dass der Vater dort nicht wohnt! Er hat die Adresse angegeben an der er ein Haus baut. Seine Frau ist ebenfalls schon dort gemeldet. Diese Adresse ist 5 Häuser neben mir, ich weiß also sicher, dass er dort nicht wohnt! Das ist doch Betrug und Adressverweigerung. Muss ich ihm die Kinder tatsächlich mitgeben in diesem Fall? LG
Hallo, damit begeht eine Ordnungswidrigkeit, die in Ihrem Verfahren aber keine Rolle spielen dürfte. Wobei ich das alles schon etwas merkwürdig finde. Ansonsten habe ich ja meine Meinung bereits unten geschrieben. Liebe Grüße NB
Finale
Ich würde die Variante mit der Handy Ortung machen, dann weißt du wo sie sind. Ihm das natürlich nicht erzählen. Wenn er dann im fertig gebauten Haus wohnt weißt du eh wieder wo die sind. Wie alt sind denn die Kinder? Können die nicht erzählen wo sie sind?
la-floe
ja, du musst ihm die Kinder trotzdem mitgeben. Du bringst dich sonst in Teufels Küche. Warum machst du das nicht elegant über die Handyortung? floe
bellis123
Kannst du ihm nicht mal hinterher fahren wenn er die Kinder holt? Ggf. mit dem Auto einer Freundin was er nicht kennt.
KielSprotte
Kennst du (ursprüngliche) Anschrift seiner Freundin? Wenn die bereits beide in einem Rohbau gemeldet sind, könnten die sich doch in ihrer alten Wohnung aufhalten. Ich würde beim nächsten Umgang eine (ihm unbekannte) Freundin / Kollegin / Kumpel hinterherfahren lassen.
Felica
Würde ich auch ganz nett mal melden. Haben die ein Kind? Könnte mir nämlich vorstellen das es mit dem Baukindergeld oder ähnlichem zusammen hänngt. ist allerdings eben nicht erlaubt.
Meyla
Und die Kinder holt er mit Sack über dem Kopf zu ihrem geheimen Aufenthaltsort? Menschen gibt es.... Ich würde mir ein GPS Gerät kaufen und in den Rucksack oder die Schultasche stecken. So einem Menschen ist ja mit Menschenverstand nicht beizukommen. Und ja, melden würde ich das zusätzlich.
Berlin!
Es gibt (leider) keine explizite Regelung, dass der Vater mitteilen muß, wo er gerade mit den Kindern ist. Er kann ja auch während des Umgangs zur Oma fahren, zu Tante Inge oder seiner neuen Freundin und muß das auch nicht mitteilen. das ist blöd, ich kann Deine bedenken total gut verstehen, aber es ging ja um die Frage der juristischen Einordnung. Und die ist, leider, nicht unbedingt auf Deiner Seite. Ich spinne mal weiter: Wer keine zustellfähige Adresse hat, kann nur sehr schwer verklagt werden. Eben weil man keine amtlichen Schreiben zustellen kann. Gibst Du ihm die Kinder nicht mit, vereitelst Du seinen Umgang. Das mögen Gerichte in aller Regel gar nicht gerne. Keine Ahnung, ob der Vater nun einen Masterplan hat und Größeres plant. Aber möglich ist es....sei einfach wachsam. Für wie wahrscheinlich hält Du es denn, dass den Kindern etwas passiert, weil Du die Adresse nicht kennst?
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