Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachtrag Umzug Schwägerin/Neffe

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachtrag Umzug Schwägerin/Neffe

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Hallo Frau Bader, vorab vielen Dank für ihre Antwort zu diesem Thema. (Umzug der Schwägerin mit dem 4,5 Jahre alten Neffen ohne Zustimmung des Vaters). Mein Bruder hat ihren Rat befolgt und sich mit dem Jugendamt in Verbindung gesetzt. Er hat die Scheidung eingereicht. Ursprünglich wollten beide ja den gleichen Anwalt. Mein Bruder dachte zuerst, er hätte sowieso keine Chance, dass der kleine bleiben darf. (Sein Anwalt hat ihm im 1. Telefongespräch gesagt, er könne da nichts machen, erst wenn der kleine eine Weile dort wohnt und man merkt ihm an, dass es ihm nicht gut geht. dann könne er das Jugendamt einschalten). Erst durch ihren Tip und eben der Rücksprache mit dem JA hat er nun das "Aufenthaltsbestimmungsrecht" für seinen Sohn eingereicht. Meine Frage: Hätte der Anwalt das wissen müssen ? Natürlich muß man ihm zugute halten, dass er die Hintergründe der Sache ja nicht kannte. Vordergründig ging es ja erstmal um die Scheidung. In wie weit braucht man denn einen Spezialisten, wenn es um solche Sorgerechtsklagen geht ? Reicht da ein auf Scheidungen spezialisierter Anwalt aus? Gibts andere Spezialisten ? Wie ist überhaupt der Ablauf, also wann schaltet sich das Jugendamt ein ?Wenn beide das alleinige Sorgerecht beantragen oder wie muß man da vorgehen? Ein Gespräch mit dem Anwalt hat da nicht stattgefunden. Es geht jetzt erst diese Scheidungssache raus, einen Tag später wurde das Schreiben wegen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht rausgegeben. Über alles weiter würde man sich dann unterhalten, meinte der Anwalt. Ist dies denn der normale Ablauf? Bei uns hat niemand Erfahrung mit solchen Geschichten. Ich denke, der Tanz geht jetzt erstmal los, wenn die Schreiben eintreffen.... Auf was muß sich mein Bruder einstellen, seine Frau wird auch ihren Anwalt einschalten. Braucht man z.B. Zeugen, die Auskunft darüber geben, wer das Kind in den Kindergarten gebracht hat ? Das vor 5 Wochen noch ein anderer Mann einziehen wollte. (Der sogar belegen kann, das er Geld für Veränderungen in der Wohnung für seinen Einzug bezahlt hat?) Dieser Mann ist Psychologe und Kinderarzt, auch nicht ungünstig denk ich. Ich hoffe das hat sich jetzt nicht zu verworren angehört.... Vielen Dank für ihre Antwort im voraus! Heike


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Heike, bitte erwarten Sie nicht von mir, dass ich etwas negatives über einen KOllegen sage. Aber: 1. Jeder Anwalt kann nur eine Partei vertreten, niemals beide. Die zweite Partei kann nur bei den Beratungsgesprächen anwesend sein. Einer von beiden hat auch nur die Vollmachten unterschrieben. 2. Wenn Sie das Gefühl haben, nicht richtig beraten worden zu sein: es gibt eine Rechtsanwaltskammer, die dafür zuständig ist. 3. Wenn man dem Anwalt nicht mehr vertraut, sollte ,man sich einen anderen suchen... Gruß, NB


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