Mitglied inaktiv
habe nochmals eine frage, sie von der umgangsstelle entschieden das das kind nochmal herangeführt werden soll. dazu soll ich jede woche mit dem kind zur beratungsstelle kommen und sie aus der kita rausnehmen. auch vor dem ersten treffen wurde das von mir verlangt das ich jede woche mit meinem kind komme. ich sagte damals wie auch jetzt , das alle 14 tage okay wären wenn ich um eingewöhnen mit meinem kind komme aber ich möchte nicht jede woche mein kind aus dem alltag herausholen. doch daruf wird mir nur geantwortet ich habe mich an das zu halten wie sie von der beratungsstelle arbeitet. kann man dagegen denn nichts tun??? ich unterbreche den umgang ja nicht nur ich will nicht jede woche dort hin. auch von bekannten die kennnen das nur alle 14 tage !!! bitte können sie mir da helfen was ich tun kann???
Hallo, gibt es denn einen Titel wegen dem Umgang? Ansonsten würde ich mir den gerichtlich besorgen. Und die Beratungsstelle soll Ihnen schriftl. geben , dass Sie jede Woche kommen sollen, dann können Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
was ist denn ein titel ? ja es soll halt begleitet stattfinden der umgang , wurde aber nicht festgelegt wie die eingewöhnung sein soll und auch nicht festgelegt wie oft er sein kind sehen darf. er wurde nur gesagt der kontakt soll in einem begleitetnn umgang stattfinden. aber das ich jede woche zur eingewöhnung erscheinen muß !! finde ich sehr fraglich, da in meinem bekanntenkreis alle nur die eingewöhnung in einem 14 tage rythmus kennen !! wenn die frau mir das schriftlich gibt, das sie verlangt das ich jede woche kommen muß und mein kind aus der kita nehmen muß und ich dadurch auch am arbeitsplatz fehle, was kann ich genau mit diesem "schrieb" denn anfangen? ist denn meine meinung in ordnung, wenn ich sage das ich das alle 14 tage will und nicht jede woche weil mein kind nicht aus dem alltag raus kommen soll ? ich kenn mich nicht mehr aus
Mitglied inaktiv
und habe noch eine frage, kann mir das sorgerecht entzogen werden, wenn ich den umgang abbreche ?? wenn ich zum beispiel von dem kinderarzt ein attest erhalte das es dem kind nicht gut tue und ich den umgang dann abbreche, kann mir dann was passieren ??
Mitglied inaktiv
das sorgerecht kann dir nicht entzogen werden, aber bei dauerhafter umgangsvereitelung drohen zwangsgeld und beugehaft. dauernd KANN das kind ja nicht krank sein. es ist deine pflicht, den umgang zu unterstützen.
Mitglied inaktiv
und hätten sie mir bitte eine tip was ich zu meiner tochter sagen soll: wenn sie mich fragt warum ich sie das hin bringe, das ich zu ihr sagte ich beschütze sie immer ! sie sagt ich lüge sie an. wie soll ich darauf reagieren? was soll ich sagen warum ich sie dort hin bringe ? können sie mir bitte auch noch beantworte, aus welchen gründen mir das sorgerecht entzogen werden kann ??? wenn ich den umgang abbreche ? oder kann mir jmd helfen den umgang abzubrechen ?
Mitglied inaktiv
das sorgerecht kann entzogen werden, wenn man nachweislich dem kind schadet. da du dich auch im ae verzettelt hast und nicht ganz klar wird, was eigentlich los ist, würde ich dir dringend zu einem fachanwalt für familienrecht raten. wenn dein kind mißhandelt wurde und du das beweisen kannst, wird ein anwalt sicher alles daran setzen, daß der umgang ausgesetzt wird. allein wirst du da nichts erreichen.
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