Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgang Nachtrag

Frage: Umgang Nachtrag

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Ich habe noch eine ergänzende Frage. Ich füge die alte noch mal rein. Darauf antwortet sie mir u.a. dass ich ein Ordnungsgeld erwirken kann. Muss das in der Vereinbarung vom Gericht stehen, muss ich das ankündigen oder kann ich einfach so zum Gericht gehen und das dann beantragen? Frage von vorher: Hallo Frau Bader, ich fasse zusammen : Vor Gericht wurde die Vereinbarung getroffen, dass ich mit meinen Kindern in eine andere Stadt ziehen darf. Der Vater wollte dieses nicht. Gleichzeitig steht bezüglich des Umgangs in der Vereinbarung, dass vorgesehen ist, dass der Vater die Kindern einmal im Moment ein verlängertes we hat. Der Vater und ich haben unter uns ausgemacht, dass er sie auch einen Tag länger haben kann. Für diesen Monat war von Mittwoch bis Samstag abgemacht. Jetzt sagt er aber, ich bekomme die Kinder Samstag nicht, er behält sie eine Woche. 1.Darf er das einfach so selbst entscheiden, wenn wir vorher was anders ausgemacht haben und die Vereinbarung sagt ja auch was anderes!? Welche Möglichkeiten habe ich, falls er sie einfach länger behält?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, haben Sie keinen Anwalt? Dann selber zur Rechtsantragstelle gehen u es beantragen. Liebe Grüße NB


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