Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachtrag Selbstbehalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachtrag Selbstbehalt

Mitglied inaktiv

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Der Vater meines Kindes (10 Monate) ist Ende letzten Jahres bei der Bundeswehr ausgestiegen und erhält wohl nun 1 Jahr noch weitere Zahlungen vom Bund als Wiedereinstieg ins Berufsleben. Eigentlich müsste er sich arbeitslos melden aber warum auch immer macht er dies nicht. Zur Berechnung des Kinderunterhaltes rechnet er fest mit einem Selbstbehalt von 900 Euro. Da er doch aber zuhause ist und nicht arbeitet sehe ich das irgendwie nicht ein. Dann müssten ihm doch 770 Euro nur zustehen oder? Vielen lieben Dank


Mitglied inaktiv

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Erwerbstätigen steht ein Selbstbehalt von 900 € zu. Als Unterhaltspflichtiger unterliegt er einer erhöhten Erwerbsobligenheit. Wenn er ein Übergangsgeld vom Bund erhält, hat er womöglich keinen Anspruch auf ALG.


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