Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachtrag: Namensänderung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachtrag: Namensänderung

Mitglied inaktiv

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Danke für die Antwort. Mein Mann hat ihr angeboten erst seinen Namen und dann den des neuen Partner. Als Doppelnamen also.Damit ist sie allerdings nicht einverstanden. Wir befürchten sie wird vor Gericht gehen. Gibt es irgendwo Hilfe, da wir uns selbst keinen Anwalt leisten können und auch keinen Rechtsschutz haben. geka


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das Gesetz Eltern die Möglichkeit verweigert, ihren Kindern einen Doppelnamen zu geben. Damit soll insbesondere die Bildung von Namensketten verhindert werden, die bei der späteren Heirat des Kindes entstehen könnten. (Urteil des BVerfG vom 30.01.2002) Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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äh, soweit ich weiß, können Kinder keinen Doppelnamen kriegen! Ulrike


Mitglied inaktiv

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Doch bei www.mein-recht steht das drin.


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