Mitglied inaktiv
Danke für die Antwort. Mein Mann hat ihr angeboten erst seinen Namen und dann den des neuen Partner. Als Doppelnamen also.Damit ist sie allerdings nicht einverstanden. Wir befürchten sie wird vor Gericht gehen. Gibt es irgendwo Hilfe, da wir uns selbst keinen Anwalt leisten können und auch keinen Rechtsschutz haben. geka
Hallo, Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das Gesetz Eltern die Möglichkeit verweigert, ihren Kindern einen Doppelnamen zu geben. Damit soll insbesondere die Bildung von Namensketten verhindert werden, die bei der späteren Heirat des Kindes entstehen könnten. (Urteil des BVerfG vom 30.01.2002) Gruß, NB
Mitglied inaktiv
äh, soweit ich weiß, können Kinder keinen Doppelnamen kriegen! Ulrike
Mitglied inaktiv
Doch bei www.mein-recht steht das drin.
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