Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachtrag Aufenthaltsbestimmungsrecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachtrag Aufenthaltsbestimmungsrecht

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Ich habe mich vor kurzem von meinem Partner getrennt. Nun wollte ich wissen da wir beide das Sorgerecht somit auch auch beide das Aufhenthaltsbestimmungsrecht haben. Wenn ich mit meinen Kindern auf den Spielplatz möchte muss ich ihn davor fragen oder kann ich da einfach gehen und muss ich ihm überhaupt sagen solange es innerhalb der stadt bin wo ich mit den Kindern hingehe. Solange die Einwiege Verfügung nicht durch ist,kann ich mich also mit jeden treffen,auch wenn er was dagegen hat,auch wenn die Kinder dabei sind. Hat der Vater meiner Kinder das Recht von mir zu verlangen das er den jenigen vorher kennenlernt,bevor er die Kinder das erste mal kennenlernt.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, natürlich dürfen Sie alleine entscheiden, ob Sie auf den Spielplatz gehen. Und Sie müssen nicht jeden dem KV vorstellen. Er kann den Umgang gerichtl. untersagen, wenn Gefahr für das Kind besteht Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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.... nein, du darfst dich frei bewegen, sowohl alleine als auch mit deinen kindern. und du darfst auch deinen kindern vorstellen, wen du willst. es sei denn derjenige fügt den kindern nachweislich schaden zu.


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bist du dir da sicher hast du das selber mal durch gemacht


Mitglied inaktiv

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mich möchte am wochenende jemand besuchen kommen und mein bedenken ist halt das er (Mein ex) mir die hölle auf erden macht weil ich ihm den nicht vorher vorgestellt habe und er von mir verlangt das er wieder geht oder das er zum jugendamt geht deswegen


Mitglied inaktiv

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ja, ich bin mir sicher und nein, ich habe es nicht mitgemacht, denn ich hinterfrage, wenn mir jemand solch haarsträubende dinge auferlegen würde. kannst aber gerne auch im ae deine frage stellen.


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