Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nachträgliche Elternzeit!

Frage: nachträgliche Elternzeit!

leene84

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, es geht in diesem Fall um meine Tante. Sie hat 3 schulpflichtige Kinder (12, 8, 6 (wird jetzt eingeschult)) Sie hat vor einem Jahr eine Anstellung als stellvertretende Filialleiterin eines Discounters angenommen. Ihr Mann ist Berufssoldat und muss im Januar für 4 Monate nach Afghanistan. Nun hat sie Spätschichten, die sich dann als "alleinerziehende" Mutti nicht verwirklichen lassen. Alle Kinder müssten von ihr nach der Hortzeit betreut werden ( keine Verwandschaft auf der Nähe) . Sie ist der Meinung, dass sie keine Anrecht auf ausschließlich Frühschicht hat. Wie sieht es da aus? Meiner Meinung nach, hab ich auch schon gehört, dass es ein Kündigungsgrund ist, wenn man keine Dienste einhalten kann. Nun meine Frage zur Elternzeit, ist es nicht möglich Diese nachträglich für den Jüngsten zu nehmen- obwohl meine Tante, zur Zeit der Schwangerschaft, noch nicht dort gearbeitet hat? Würde mich über eine Antwort freuen, liebe Grüße Leene


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo 1. Das BEEG spricht von einer Übertragung mit Zustimmung des AG. Da dieser neu ist, würde ich das Gesetz so auslegen, dass man die EZ nicht nehmen kann 2. Wenn es im Vertrag so steht, muss sie auch Schichtarbeiten. Bei TZ aber sollte sich der AG nach den Wünschen richten, wenn es betriebl. machbar ist Liebe Grüsse, NB


SumSum076

Beitrag melden

Zur Elternzeit: Ne, geht nicht. Zwar hat sie das Recht auf 3 Jahre Elternzeit (auch fürs 3. Kind), und es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich bis zu 1 Jahr davon auf zB die Zeit der Einschulung verschieben zu lassen. Allerdings hätte das vor dem 2. Geburtstag des Kindes erfolgen müssen. Sorry, vielleicht hilft ja ne Tagesmutter bei der Betreuung weiter? Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das geht nur bei dem AG bei dem man damals dann auch war. Der neue AG hat damit nichts zu tun. Übertragung der Elternzeit hätte beantragt werden müssen, diese Zeit ist verstrichen und eben auch nur beim alten AG möglich. Würde auch Jugendamt empfehlen und dann Tagesmutter. Vielleicht kann der Bund auch helfen, wie machen andere das denn da ? Vielleicht haben sie Ideen, oder übernehmen gar etwas von den Kosten ? Hat sie denn schon mit ihrem Chef gesprochen ? Vielleicht gibt es ka doch Möglichkeiten wenn sie mal nachfragt ?


Gucci75

Beitrag melden

Ich empfehle den Sozialdienst der Bundeswehr. Es kann doch nicht sein, dass der Ehemann als BS vom Sozialdienst noch nichts gehört hat???? Ein Privileg, dass in einem solchen Ausmaß keiner Berufsgruppe zur Verfügung steht. Die unterstützen nämlich sehr gerne und kompetent, auch in dieser Angelegenheit. Ein Termin dort wird sicher mehr als Licht ins Dunkel bringen... Ansonsten sollte der Familie das FBZ bekannt sein. Auch diese helfen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen.  Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben.  Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite im öffentlichen Dienst.  Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar.  Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...

Hallo Frau Bader,  Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...

Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...