Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nachträgliche Elternzeit!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: nachträgliche Elternzeit!

leene84

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Sehr geehrte Frau Bader, es geht in diesem Fall um meine Tante. Sie hat 3 schulpflichtige Kinder (12, 8, 6 (wird jetzt eingeschult)) Sie hat vor einem Jahr eine Anstellung als stellvertretende Filialleiterin eines Discounters angenommen. Ihr Mann ist Berufssoldat und muss im Januar für 4 Monate nach Afghanistan. Nun hat sie Spätschichten, die sich dann als "alleinerziehende" Mutti nicht verwirklichen lassen. Alle Kinder müssten von ihr nach der Hortzeit betreut werden ( keine Verwandschaft auf der Nähe) . Sie ist der Meinung, dass sie keine Anrecht auf ausschließlich Frühschicht hat. Wie sieht es da aus? Meiner Meinung nach, hab ich auch schon gehört, dass es ein Kündigungsgrund ist, wenn man keine Dienste einhalten kann. Nun meine Frage zur Elternzeit, ist es nicht möglich Diese nachträglich für den Jüngsten zu nehmen- obwohl meine Tante, zur Zeit der Schwangerschaft, noch nicht dort gearbeitet hat? Würde mich über eine Antwort freuen, liebe Grüße Leene


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo 1. Das BEEG spricht von einer Übertragung mit Zustimmung des AG. Da dieser neu ist, würde ich das Gesetz so auslegen, dass man die EZ nicht nehmen kann 2. Wenn es im Vertrag so steht, muss sie auch Schichtarbeiten. Bei TZ aber sollte sich der AG nach den Wünschen richten, wenn es betriebl. machbar ist Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Zur Elternzeit: Ne, geht nicht. Zwar hat sie das Recht auf 3 Jahre Elternzeit (auch fürs 3. Kind), und es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich bis zu 1 Jahr davon auf zB die Zeit der Einschulung verschieben zu lassen. Allerdings hätte das vor dem 2. Geburtstag des Kindes erfolgen müssen. Sorry, vielleicht hilft ja ne Tagesmutter bei der Betreuung weiter? Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Das geht nur bei dem AG bei dem man damals dann auch war. Der neue AG hat damit nichts zu tun. Übertragung der Elternzeit hätte beantragt werden müssen, diese Zeit ist verstrichen und eben auch nur beim alten AG möglich. Würde auch Jugendamt empfehlen und dann Tagesmutter. Vielleicht kann der Bund auch helfen, wie machen andere das denn da ? Vielleicht haben sie Ideen, oder übernehmen gar etwas von den Kosten ? Hat sie denn schon mit ihrem Chef gesprochen ? Vielleicht gibt es ka doch Möglichkeiten wenn sie mal nachfragt ?


Gucci75

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Ich empfehle den Sozialdienst der Bundeswehr. Es kann doch nicht sein, dass der Ehemann als BS vom Sozialdienst noch nichts gehört hat???? Ein Privileg, dass in einem solchen Ausmaß keiner Berufsgruppe zur Verfügung steht. Die unterstützen nämlich sehr gerne und kompetent, auch in dieser Angelegenheit. Ein Termin dort wird sicher mehr als Licht ins Dunkel bringen... Ansonsten sollte der Familie das FBZ bekannt sein. Auch diese helfen.


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