Nachnamen Änderung/ Heirat erlicht Erbrecht?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachnamen Änderung/ Heirat erlicht Erbrecht?

Hallo Fr. Bader, ich habe ein Kind (5) aus einer unehelichen Beziehung, es trägt den Nachnamen des Vaters, ich möchte gerne nächstes Jahr heiraten und meine Tochter hat den Wunsch meinen Mädchennamen anzunehmen, ich werde dann einen Doppelnamen tragen, es sei denn es wäre möglich das auch sie den neuen Namen von meinem zukünftigen Mann annehmen könnte. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Ändert sich was am Erbrecht/ Unterhalt für die Kleine? entstehen ihr irgendwelche Nachteile? Sorgerecht für das Kind ist geteilt. Im voraus vielen Dank R.D.

von julietienne13 am 11.11.2017, 12:48



Antwort auf: Nachnamen Änderung/ Heirat erlicht Erbrecht?

Hallo, den Mädchennamen kann das Kind gar nicht annehmen. Wenn der Vater zustimmt ist es möglich, dass es den Namen Ihres zukünftigen Ehemannes annimmt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.11.2017



Antwort auf: Nachnamen Änderung/ Heirat erlicht Erbrecht?

Nein, ändert sich nichts. Für die Namensänderung wäre aber eh Zustimmung des leiblichen Vaters nötig. Und ist eh schwierig. Wird nur im absoluten Ausnahmefall gemacht - wozu du auch unterschrieben hast wie du damals dem Namen des Kindsvater zugestimmt hast. Da wird man 100% drüber aufgeklärt welche weitreichenden Folgen das hat. Nicht umsonst wird dazu geraten das das Kind den Namen der Mutter bekommt und man immer noch bei späterer Ehe das Kind "einbenennen" lassen kann wenn man den endgültigen Familiennamen festlegt. So wie es jetzt ist - zumal bei gemeinsamen Sorgerecht - habt ihr kaum Chancen (eigentlich gar keine) am Nachnamen des Kindes so was zu ändern. Nur wenn dein neuer Mann dein Kind adoptieren würde, hätte das Auswirkungen auf Erbrecht, Unterhalt - und dann wäre auch eine Namensänderung kein Problem mehr. Das wäre aber nichts was sich wieder rückgängig machen lässt falls es mit der neuen Ehe nicht klappt. Falls das Kind allerdings Unterhaltsvoschuss vom Staat bekommt weil der leibliche Vater nicht zahlt - der würde wegfallen im Falle der Eheschließung. Unabhängig vom Nachnamen des Kindes. Ihr werdet also auch in Zukunft verschiedene Namen haben. Da wäre es überlegenswert ob der Zukünftige nicht deinen Nachnamen annimmt.

Mitglied inaktiv - 11.11.2017, 13:10



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