lavendelzwerge
Liebe Frau Bader, Danke für ihre Erklärung zu meiner Nachfrage zum Beschäftigungsverbot in der Stillzeit nach 12 Monaten. Sie schreiben, dass die Grundlagen andere sind, können Sie mir dazu Literatur verweisen oder in Bezug auf meinen Job etwas sagen? Ich arbeite in einer Kindertagesstätte und hatte in der SS ein BV aufgrund der Ansteckungsgefahr durch Viren und co. Vielen Dank für ihre Hilfe!
Hallo, ein Beschäftigungsverbot können Sie, wie ich ja schon geschrieben hatte, bekommen, wenn durch die Arbeit eine Gefahr für die Muttermilch besteht. Zum Beispiel, weil Sie mit gefährlichen Stoffen arbeiten. Bei einer Kindertagesstätte sehe ich eine derartige Gefahr nicht. Wenn Sie sich durch Viren anstecken, bringt das ja keine Gefahr für das stillende Kind. Sag ich jetzt mal so als medizinische Laie. Sie können ja mal im Forum von Biggi Welter schauen, die ist von der LaLecheLiga und sehr kompetent. https://www.rund-ums-baby.de/stillberatung/ Liebe Grüße NB
misses-cat
Ein still BV wirst du mit dem Beruf nicht bekommen, dafür müsstest du zum Beispiel im Labor arbeiten und auch das nur in ganz bestimmten
Mamamaike
Hallo, beim Still-BV geht es darum, dass über die Milch nichts an das Kind weitergegeben werden soll. Falls Du Dich bei einem Kind mit etwas ansteckst, ist es ja vielmehr (in den meisten Fällen?) so, dass dann Antikörper an Dein Kind über die Muttermilch weitergegeben werden. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen: Stillen funktioniert auch, wenn Du arbeiten gehst. Ich bin wieder arbeiten gegangen, als unser Sohn 4 Monate alt war und habe ihn bis zum vollendeten 6. Monat voll gestillt (insgesamt bis zum 1. Geburtstag). In meiner Abwesenheit hat er abgepumpte Muttermilch mit der Flasche bekommen. Viele Grüße
MamaausM
Für die Tatsache, dass man noch stillt, bekommt man kein BV. Anders als in der Schwangerschaft sind die Richtlinien strenger. Es muss nämlich Gefahr für das Kind über deine Milch die Folge sein.
mellomania
das gibt es in ausnahmefällen, wenn du mit giftigen chemikalien arbeitest, die über die haut in die milch und von da aufs kind gehen. aber doch nicht bei der arbeit in einem kindergarten...zumal dies nach dem 12. monat so gut wie ausgeschlossen ist.
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