Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

NACHFRAGE Übertragung EZ

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: NACHFRAGE Übertragung EZ

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, vielen Dank für ihre Antwort. Ich muss aber trotzdem noch einmal nachfragen: Um meine 2. EZ "richtig" zu beantragen muss ich also meinen AG darüber informieren, dass ich - für das 2. Kind ab dessen Geburt (ca. 16.6.08) 3 Jahre EZ nehme und - im direkten Anschluss daran die aus der 1. EZ "verbleibenden" 4 Monate (da sich in dieser Zeit 1. und 2. EZ überschneiden) nehmen möchte? Oder wäre es "richtiger", ihm zu sagen, dass ich - die 1. 3jährige EZ komplett beende (also bis 10.10.08) und - erst dann die 2. 3jährige EZ beginne, die dann am 10.10.11 enden würde? Vielen Dank für Ihre Antwort & Ihre Geduld :-)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es ist egal. wierum. Aber man kann pro Kind nur 12 Mo. aufheben Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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denn du kannst für dein zweites kind nicht elternzeit über dessen dritten geburtstag hinaus nehmen. lg two_kids


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