Lovie
Kürzlich hatte ich sie gefragt, ob es möglich ist, das muschu geld zur Berechnung des Elterngeldes mit heranzuziehen, und sie sagten, ja mit Begründung. 1. Wie begründet man dies bei der EG Stelle? 2. Wird dann a) der AG Anteil und der KK Anteil zusammen zur Berechnung herangezogen oder B) nur der AG Anteil oder C) nur der KK Anteil?
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Sehr geehrte Frau Bader, meine kleine Tochter ist am 19.03.2023 geboren, ich (und mein Mann) habe(n) für den Zeitraum 19.06.24 bis zum 18.10.2024 den Partnerschaftsbonus beantragt (also für 4 Lebensmonate) .Meinen Arbeitsvertrag habe ich für den Zeitraum 19.06.24 bis zum 18.10.2024 neu aufsetzen lassen mit durchschnittlichen 24 Stunden in der ...
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Liebe Frau Bader, ich bin bis einschließlich Januar mehrere Monate aufgrund einer Erkrankung im Krankengeldbezug gewesen. Nach meiner Genesung habe ich ab Februar ganz normal meine Arbeit wieder aufgenommen. Ende Februar/Anfang März bin ich schwanger geworden. Nachdem ich in den ersten Wochen der Schwangerschaft noch einmal wegen schwangerschaf ...
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