BusyBee79
Hallo Frau Bader, mein Lebensgefährte hat eine 12-jahrige Tochter, für die er aufgrund seines geringen Einkommens den niedrigsten Satz der Düsseldorfer Tabelle an Alimenten zahlt. Jetzt wollen wir heiraten. Ich verdiene deutlich mehr als er. 1. Frage: Wird künftig nach Eheschließung mein Einkommen für die Berechnung der Alimente einbezogen? 2. Frage: Wie gestaltete sich die Berechnung, wenn er arbeitslos würde? Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Melanie
Hallo, SIe schiulden ihm Taschengeld und das wird berücksichtigt. Und evtl. Vorteile der gemeinsamene Haushaltsführung Liebe Grüße NB
desireekk
Das kann man nicht in einem Satz beantworten. Grundsätzlich bist Du Deinem EHEMann zu Unterhalt verpflichtet. Zumindest soviel (je nach deinem Einkommen, dass er die Mindeststufe der DT bezahlen kann. Jetzt meine persönliche Anmerkung: Du heiratest einen Mann der ein Kind hat. das gehört ZU IHM. FÜR IMMER. Ich habe für den ersten meines Kindsvaters freiwillig den Unterhalt komplett weitergezahlt auf vorheriger Stufe (und mehr als das) als er für unsere Kinder Zuhause blieb. Niemals hätte ich da einen Abstrich gemacht. LG D
cube
Indirekt ja, da du eben ihm dann zu Unterhalt verpflichtet bist. Also ja, dein Einkommen wird schon mit einbezogen. Erst recht, wenn er arbeitslos würde, denn dann bist du ihm natürlich als Ehepartner erst recht verpflichtet bzgl. Unterhalt. Das heißt nicht, dass du nun komplett sein Kind finanzieren musst - aber in einer Ehe kann man sich eben IdR nicht komplett vom Leben des anderen ausnehmen. Er hat aber wiederum als unterhaltspflichtiger Elternteil eine Erwerbsobliegenheit. Also nicht mehr arbeiten, um nichts mehr zahlen zu müssen, wird nicht funktionieren. Da wird schon erwartet, dass er sich schnellstmöglich einen neuen Job sucht. Wie schon gesagt wurde: du heiratest einen Mann, der eben schon ein Kind hat. Das wird dann in gewisser Weise auch zu deinem bzw. eurem gemeinsamen Leben gehören.
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