Sonnenkind2010
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet im Mai 2013 nach 3 Jahren. Davor habe ich Vollzeit in einem großen Unternehmen gearbeitet. Vor kurzem hatte ich ein Gespräch mit dem Personalchef wie es nach der EZ weiter geht.Mein Antrag auf TZ-Beschäftigung konnte die Firma angeblich nciht zustimmen da ich nicht vor 8.30 uhr beginnen könnte also in eine tagschicht wechseln wollte, die vollzeitbeschäftigung war in wechselschicht. ich kann aber nicht um 6 uhr (Arbeitsbeginn Wechselschicht) beginnen da ich vorher keine Betreuungsmöglichkeit für mein Kind habe.Somit hat sich die Teilzeitanstellung zerschlagen.Nun hat mir der Betrieb angeboten mich nach der EZ Pauschal an 4 Samstagen im Monat zu beschäftigen,sprich Pauschal. Nun zu meiner Frage, steht mir dann trotzdem mein Alter b.z.w vergleichbarer Arbeitsplatz zu (habe mich während meiner Vollzeittätigkeit "nach oben" gearbeitet, AG will mich aber wieder auf meine Ausgangsstelle zurück setzen), oder wäre diese Regelung nur bei einer Teilzeitbeschäftigung in Kraft getreten? Und Frage 2 wäre, wie werde ich dann entlohnt, mit dem gleichen Stundenlohn wie aus der Vollzeitbeschäftigung oder wie jede Pauschalkraft? VIELEN DANK schon im Vorfeld, LG
Hallo grundsätzlich einmal ist entscheidend, was bezüglich der Arbeitszeiten im Vertrag steht. Wenn ihr Arbeitgeber sie nunmehr doch in Teilzeit einsetzen will, steht in anteilig das alte Gehalt zu. Ihnen steht der alte oder ein vergleichbarer Arbeitsplatz zu. Liebe Grüße, NB
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