coco-tim
Hallo! gestern war ich zur Arbeitsagentur um mich arbeitsuchend und arbeitlose zu melden. War letzten Jahr bis Mai arbeiten, dann von Anfang Juni bis Mitte August arbeitlosengeld bekommen, dann die sechs Wochen vorher mutterschaftgeld, am 26. September kam mein Sohn zur Welt. hab dann doch ein anrecht auf die restlichen arbeitlosengeld. Bis wann ich wieder zu arbeiten anfange! Bei mein alte Firma sieht es momentan nicht so aus ob ich dort anfangen kann. Jetzt meint das Arbeitsamt ich muss ein Nachweis denen geben, wo ich mein Kind bringen kann. für 30 std. Kann ich auch erst bis 4 std jeden Tag arbeiten? Damit mein Kind an die Betreuung gewöhnt? LG coco
Hallo, um ArbGeld I zu bekommen, müssen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Da müssen Sie die Kinderbetreuung nachweisen. Wenn Sie halbe Tage zur Verfügung stehen, bekommen Sie es anteilig. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Klar. Für ALG1 sind 15 Stunden Voraussetzung. 20 Stunden gehen also. Du bekommst dann wenn Du vorher 40 Stunden gearbeitet hast eben 50% vom alten ALG1
coco-tim
Danke für die schnelle Antwort. Die haben gestern gesagt ich würde kein arbeitlosengeld bekommen wenn ich das nicht nachweisen kann. dürfen die sowas? Wenn ja warum machen die das bei junge Müttern? würde ich ungerecht finden, ging jeden Tag arbeiten bis 40 std. Na ja deutscher Staat kinderfeindlich... Also für 15 std. Arbeiten und arbeitlosengeld. Geht das?! Die sagten Nein. LG
Sternenschnuppe
Hier, Seite 9 bitte: http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc?IdcService=GET_FILE&dDocName=L6019022DSTBAI377719&RevisionSelectionMethod=Latest Und ja, sie dürfen sich die Betreuung nachweisen lassen. Kindergartenvertrag zum Beispiel, Bestätigung von der Einrichtung. Müssen sie auch, zu viele betrügen und wollen gar nicht arbeiten.
Mitglied inaktiv
Gegenfrage, wie willst Du arbeiten wenn du keien betreuungsmöglichkeit hast? Was machst Du wenn dir jemand ein Stellenangebot gibt und dir sagt, komm morgen zum Probearbeiten? Wer Arbeitslosengeld1 haben will, der muß eben auch dem Arbeitsmarkt wirklich zur Verfügung stehen. Und dazu muß eben als Eltern auch die Kinderbetreuung gewährleistet sein. Willst Du nicht arbeiten, dich erst einmal um das Kind kümmern, dann mußt Du es mit Hartz4, Unterhalt und evtl erhöhtes Kindergeld und Wohngeld versuchen zu schaffen. Naja, und der "tollen" Herdprämie. Evtl langt euch das ja. Wenn nicht, wie gesagt, erst Kinderbetreung nachweisen. Sei es KiTa, Tagesmutter, Großeltern oder sonstwer.
coco-tim
Danke für die Antworten. LG
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