Surematu
Guten Morgen Frau Bader, leider habe ich in der Suche nichts gefunden und wende mich somit an Sie. Mein Arbeitsvertrag läuft im Juni diesen Jahres aus, ich habe dann mit Beschäftigungsverbot ( ab Oktober 2015) & Mutterschutz (bis 19.April 2016) ca.1,5 Jahre dort gearbeitet, davor 2 Monate bei einem anderen AG und habe von März 2014 - November 2014 Krankengeld erhalten. Mein Sohn ist im Februar 2016 geboren. Steht mir nach dem Elterngeld ALG1 zu oder Hartz4? Wird die Elternzeit normal als “Arbeit“ angerechnet und ich erhalte somit nach der Berechnung des Elterngeldes ALG1? Ich wollte eigentlich Elterngeld Plus beantragen, jedoch bin ich ja dann ohne Arbeitgeber und müsste nach einem Teilzeitjob Ausschau halten, würde jedoch lieber bei meinem Kind bleiben bis er wenigstens soweit ist selbstständig zu sein ( ich hatte an 2 Jahre gedacht). Mein Partner ist in Vollzeit angestellt mit 42,5 h/ Woche, das wird jedoch nicht auf das ALG1 angerechnet soweit ich weiß,oder? Leider bin ich etwas ratlos, was nun sinnvoller ist und steige ehrlich gesagt, durch das Elterngeld Plus nicht wirklich durch. Vielen Dank für die Hilfe!
Hallo, ArbGeld 1 bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Liebe Grüße NB
ALF0709
Dies setzt nämlich voraus, dass man sich mindestens 15,1 h/Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt. ALG I-Antrag kannst du stellen, wenn du dann eine Betreuung für dein Kind hast und auch wirklich arbeiten willst. Bis dahin bleibt ALG II, da wird das Einkommen deines Partners angerechnet. Wenn ihr nicht verheiratet seid, musst du dich nach dem Elterngeldbezug selbst krankenversichern.
Lina_100
Ist das ernst gemeint? ALG 1 natürlich nur soweit man auch arbeiten kann und will.
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