Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Beendigung der E.zeit direkt und erneut ins BV wegen 2.Schwangerschaft?

Frage: Nach Beendigung der E.zeit direkt und erneut ins BV wegen 2.Schwangerschaft?

-Luise-

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in meiner zweijährigen Elternzeit, die in 3 Monaten endet. Vor der Geburt war ich auf Teilzeit bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Zu Beginn der Schwangerschaft wurde mir aufgrund gefährlicher Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Dieses jedoch wurde erst nach meinem Nachdruck hin durchgebracht. Nun bin ich erneut schwanger. Mein ET ist im Mai 2018. Die Elternzeit endet bald. Normalerweise dürfte ich ja dort nicht beschäftigt werden und man müsste mir erneut ein BV aussprechen. Nun ist es so, dass mir durch die Blume weg von einem Firmenmitglied schon vor längerer Zeit mitgeteilt wurde, dass man nicht weiter bestrebt sei, mich dort zu beschäftigen. Ich würde also wahrscheinlich, nach Beendigung der Elternzeit dort nicht mehr lange arbeiten, sprich also, mir würde dann wahrscheinlich zeitnah gekündigt werden. Meine Fragen sind folgende: 1. Ich möchte mir von meinem Betrieb für die 2. Schwangerschaft ein BV ausstellen lassen. Meine Elternzeit lasse ich auslaufen und ab dem ersten Arbeitstag bin ich im BV und bekomme trotzdem das volle Gehalt. Ist dies generell möglich? Konsequenterweise müsste mir doch die Firma für den gleichen Arbeitsplatz für eine erneute Schwangerschaft ebenfalls ein BV aussprechen, oder? In wie fern ist mein Arbeitgeber dazu verpflichtet und steht mir dies rechtlich zu? 2. Die Firma ist sehr klein und ich weiß, dass es definitiv keinen anderen Arbeitsplatz im Büro o.ä. gibt, an dem man mich versetzen könnte, sodass ich an meinem alten arbeiten muss. Selbst wenn es doch so wäre, wäre ich ja wegen der Schwangerschaft unkündbar! An sich kann ich jedoch ab dem definitiv nicht wieder arbeiten gehen, da ich keine Betreuung für meinen Sohn habe und so zu Hause bleiben muss. Könnte man mich also theoretisch wegen Fernbleiben vom Arbeitsplatz kündigen, obwohl ich schwanger bin? Ich freue mich auf eine zeitnahe Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Über das BV entscheiden nicht Sie, sondern der Betriebsarzt. Da es neue Vorgaben gibt soll der Ag verasuchen, Sie nicht ins BV zu schicken sondern umzusetzen. rechnen Sie also nicht mit dem Bv 2. Da Sie dem Ag nicht zur Verfügung stehen, können Sie auch nicht zurück gehen u auf ein Bv hoffen Liebe Grüße NB


peekaboo

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Firma denn. LG Peeka


Mitglied inaktiv

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Ohne zu Hause abkömmlich zu sein, kannst du deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen und damit entfällt der Lohnfortzahlungsanspruch. Es entstehen überhaupt keine Gefährdungen, wenn du wegen fehlender Kinderbetreuung nicht zur Arbeit erscheinen kannst. Daher kann es auch kein BV geben. Das MuSchG schützt vor Gefährdungen am Arbeitsplatz, nicht vor fehlenden Kita-Plätzen etc. Was du machen kannst, du kannst evtl deine EZ verlängern und die dann bis zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Wenn du das nicht willst, bleibt dir nur übrig, entweder selbst fristgerecht zu kündigen oder eine Kinderbetreuung zu organiseren. Ob es im letzteren Fall dann zu einem erneuten BV käme, hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab. Das muss nicht wieder so sei. Einen Anspruch auf ein BV hast du auf keinen Fall, sondern nur einen Anspruch auf einen schwangerengerechten Arbeitsplatz.


-Luise-

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die Firma ist sehr klein, mit mir sind wir 7 Personen


-Luise-

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an Uriah: Ohne zu Hause abkömmlich zu sein, kannst du deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen und damit entfällt der Lohnfortzahlungsanspruch. Es entstehen überhaupt keine Gefährdungen, wenn du wegen fehlender Kinderbetreuung nicht zur Arbeit erscheinen kannst. Daher kann es auch kein BV geben. Was heißt das genau? Was würde denn konkret passieren, wenn ich wegen der Betreuung meines Sohnes nicht zur Arbeit erscheine?


Mitglied inaktiv

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Dann wirst du selbstverständlich abgemahnt, und wenn du weiter nicht erscheinst, kann dein AG trotz Schwangerschaft über die Aufsichtsbehörde kündigen, Lohnfortzahlung entfällt natürlich. Im Prinzip dasselbe was jedem AN passiert, wenn er nicht zur Arbeit erscheint. Arbeitsvertrag heißt auch in der Schwangerschaft prinzipiell Lohn gegen Arbeit.


mellomania

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wenn du keine betreuung für deinen sohn hast und somit nicht arbeiten kannst, musst du kündigen. DAS steht im vordergrund. das bv könnte kommen, muss aber nicht. da der chef jederzeit einen andren arbeitsplatz zur verfügung stelllen muss. er kann diesen platz auch extra einrichten. du musst dich vorrangig um die betreuung kümmern. kannst du das nicht, musst du, wie gesagt kündigen


Mitglied inaktiv

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Da Du keinen Kita Platz hast spielst du ein sehr großes Risiko deinen Job ganz zu verlieren, da Du nicht nur keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hast sondern dein AG recht problemlos kündigen kann. Das Pokern auf das BV ist hier absolut die schlechteste Wahl. Das einzig sichere für dich ist, deine Elternzeit zu verlängern (da du bereits zwei Jahre hast ist das kein Problem) und zum Mutterschutz zu beenden. Dann bekommst du Mutterschaftsgeld und danach beginnt die Elternzeit des Babys. So bekommst zu zwar keine Lohnfortzahlung aber immerhin hast du einen Job zu dem Du zurück kehren kannst und deine Krankenkassenbeiträge werden für die Dauer der Elternzeit übernommen. Wenn dich dein AG kündigt hast du keine Elternzeit und du musst die Krankenkasse selbst bezahlen. Jeckyll


Mitglied inaktiv

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Bei der Verlängerung der EZ gibt es immerhin volle Lohnfortzahlung für die 14 Wochen im Mutterschutz. Das ist ein großer Vorteil.


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