-Luise-
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in meiner zweijährigen Elternzeit, die in 3 Monaten endet. Vor der Geburt war ich auf Teilzeit bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Zu Beginn der Schwangerschaft wurde mir aufgrund gefährlicher Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Dieses jedoch wurde erst nach meinem Nachdruck hin durchgebracht. Nun bin ich erneut schwanger. Mein ET ist im Mai 2018. Die Elternzeit endet bald. Normalerweise dürfte ich ja dort nicht beschäftigt werden und man müsste mir erneut ein BV aussprechen. Nun ist es so, dass mir durch die Blume weg von einem Firmenmitglied schon vor längerer Zeit mitgeteilt wurde, dass man nicht weiter bestrebt sei, mich dort zu beschäftigen. Ich würde also wahrscheinlich, nach Beendigung der Elternzeit dort nicht mehr lange arbeiten, sprich also, mir würde dann wahrscheinlich zeitnah gekündigt werden. Meine Fragen sind folgende: 1. Ich möchte mir von meinem Betrieb für die 2. Schwangerschaft ein BV ausstellen lassen. Meine Elternzeit lasse ich auslaufen und ab dem ersten Arbeitstag bin ich im BV und bekomme trotzdem das volle Gehalt. Ist dies generell möglich? Konsequenterweise müsste mir doch die Firma für den gleichen Arbeitsplatz für eine erneute Schwangerschaft ebenfalls ein BV aussprechen, oder? In wie fern ist mein Arbeitgeber dazu verpflichtet und steht mir dies rechtlich zu? 2. Die Firma ist sehr klein und ich weiß, dass es definitiv keinen anderen Arbeitsplatz im Büro o.ä. gibt, an dem man mich versetzen könnte, sodass ich an meinem alten arbeiten muss. Selbst wenn es doch so wäre, wäre ich ja wegen der Schwangerschaft unkündbar! An sich kann ich jedoch ab dem definitiv nicht wieder arbeiten gehen, da ich keine Betreuung für meinen Sohn habe und so zu Hause bleiben muss. Könnte man mich also theoretisch wegen Fernbleiben vom Arbeitsplatz kündigen, obwohl ich schwanger bin? Ich freue mich auf eine zeitnahe Antwort!
Hallo, 1. Über das BV entscheiden nicht Sie, sondern der Betriebsarzt. Da es neue Vorgaben gibt soll der Ag verasuchen, Sie nicht ins BV zu schicken sondern umzusetzen. rechnen Sie also nicht mit dem Bv 2. Da Sie dem Ag nicht zur Verfügung stehen, können Sie auch nicht zurück gehen u auf ein Bv hoffen Liebe Grüße NB
peekaboo
Firma denn. LG Peeka
Mitglied inaktiv
Ohne zu Hause abkömmlich zu sein, kannst du deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen und damit entfällt der Lohnfortzahlungsanspruch. Es entstehen überhaupt keine Gefährdungen, wenn du wegen fehlender Kinderbetreuung nicht zur Arbeit erscheinen kannst. Daher kann es auch kein BV geben. Das MuSchG schützt vor Gefährdungen am Arbeitsplatz, nicht vor fehlenden Kita-Plätzen etc. Was du machen kannst, du kannst evtl deine EZ verlängern und die dann bis zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Wenn du das nicht willst, bleibt dir nur übrig, entweder selbst fristgerecht zu kündigen oder eine Kinderbetreuung zu organiseren. Ob es im letzteren Fall dann zu einem erneuten BV käme, hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab. Das muss nicht wieder so sei. Einen Anspruch auf ein BV hast du auf keinen Fall, sondern nur einen Anspruch auf einen schwangerengerechten Arbeitsplatz.
-Luise-
die Firma ist sehr klein, mit mir sind wir 7 Personen
-Luise-
an Uriah: Ohne zu Hause abkömmlich zu sein, kannst du deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen und damit entfällt der Lohnfortzahlungsanspruch. Es entstehen überhaupt keine Gefährdungen, wenn du wegen fehlender Kinderbetreuung nicht zur Arbeit erscheinen kannst. Daher kann es auch kein BV geben. Was heißt das genau? Was würde denn konkret passieren, wenn ich wegen der Betreuung meines Sohnes nicht zur Arbeit erscheine?
Mitglied inaktiv
Dann wirst du selbstverständlich abgemahnt, und wenn du weiter nicht erscheinst, kann dein AG trotz Schwangerschaft über die Aufsichtsbehörde kündigen, Lohnfortzahlung entfällt natürlich. Im Prinzip dasselbe was jedem AN passiert, wenn er nicht zur Arbeit erscheint. Arbeitsvertrag heißt auch in der Schwangerschaft prinzipiell Lohn gegen Arbeit.
mellomania
wenn du keine betreuung für deinen sohn hast und somit nicht arbeiten kannst, musst du kündigen. DAS steht im vordergrund. das bv könnte kommen, muss aber nicht. da der chef jederzeit einen andren arbeitsplatz zur verfügung stelllen muss. er kann diesen platz auch extra einrichten. du musst dich vorrangig um die betreuung kümmern. kannst du das nicht, musst du, wie gesagt kündigen
Mitglied inaktiv
Da Du keinen Kita Platz hast spielst du ein sehr großes Risiko deinen Job ganz zu verlieren, da Du nicht nur keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hast sondern dein AG recht problemlos kündigen kann. Das Pokern auf das BV ist hier absolut die schlechteste Wahl. Das einzig sichere für dich ist, deine Elternzeit zu verlängern (da du bereits zwei Jahre hast ist das kein Problem) und zum Mutterschutz zu beenden. Dann bekommst du Mutterschaftsgeld und danach beginnt die Elternzeit des Babys. So bekommst zu zwar keine Lohnfortzahlung aber immerhin hast du einen Job zu dem Du zurück kehren kannst und deine Krankenkassenbeiträge werden für die Dauer der Elternzeit übernommen. Wenn dich dein AG kündigt hast du keine Elternzeit und du musst die Krankenkasse selbst bezahlen. Jeckyll
Mitglied inaktiv
Bei der Verlängerung der EZ gibt es immerhin volle Lohnfortzahlung für die 14 Wochen im Mutterschutz. Das ist ein großer Vorteil.
Ähnliche Fragen
Hallo, Es geht um folgendes: Anfang April 2013 haben mein Mann und ich Nachwuchs bekommen. Elternzeit hatte ich damals für ein Jahr beantragt. Jetzt könnte es jedoch sein, das ich wieder schwanger bin (Test noch ausstehend). Da ich über einen Arbeitsvermittler einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe würde ich den gerne auch behalten und nicht selb ...
Hallo Frau Bader, Könnten Sie bitte mir helfen: ich habe beim erste kind für 1 jahr elternzeit angenommen gegen endes erste elternzeit habe ich noch mal für unbezälter elterzeit gemeldet dass,ich noch ein jahr mit mein kleine zu hause bleiben. ich habe eine frage. ich bin seit 01.08.13 bis 31.07.14 unbezälter elternzeit. jetz bin ich 2.SS. Bekomm ...
Ich bin noch nicht schwanger. Ich werde, laut Vertrag, am 01.01.2026 befördert. Die Voraussetzungen dafür sind ebenfalls vertraglich festgehalten: 1. bis dahin in Vollzeit arbeiten und 2. Trainingsangebote wahrnehmen. Ich möchte diese Beförderung auf jeden Fall mitnehmen, um nach der Elternzeit eine gute Voraussetzung zu haben. Meine Frage: darf ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kind im sep 2024 geboren und bin selbstständig die Bemessungzeitraum war festgelegt steuerlich Jahre 2023 .Ich habe ein Änderung Bemessungszeit Antrag bei Elterngeld Stelle aufgrund Schwangerschaft bedingt Krankheit gestellt .Ich hatte ein stilles Geburt am 31.12.2022 und dadurch mein Gebärmutter Schwerverletzt wa ...
Sehr geehrte Frau Bader, anbei schreibe ich Ihnen, da ich einige Fragen hätte. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit bis zum 26.02.2026. Mein Mann und ich planen dieses Jahr ein zweites Kind. Beim ersten Kind habe ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten, da ich beim Hals-Nasen-Ohren Arzt arbeite. Meine Fragen ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Sehr geehrte Fr. Bader Ich bin derzeit in der 36 Woche schwanger meine Firma wo ich beschäftigt war ist wo ich in der 29 Woche Schwangerschaft in Insolvenz angemeldet meine Mutterschutzfrist ist ab dem 11.06.2025 bis 22.07.2025 da der Entbindungstermin steht der 23.07.2025 meine Frage ist wärende ich gekündigt jetzt oder wie läuft das gan ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am 26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...
Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen. Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...
Die letzten 10 Beiträge
- Depressionen während Elternzeit
- Beschäftigungsverbot Stillzeit durch Stress Mobbing
- Nachtrag Zuschuss Arbeitsamt
- Nach Elternzeit nicht gekündigt, 2 Jahre vergangen
- Zuschuss Arbeitsamt
- Provisionsauszahlung während Elternzeit
- Gehalt im BV direkt im Anschluss an Elternzeit
- Nachtrag Unterhaltsvorschuss
- Bindungszeitraum befristeter Vertrag
- Unterhaltsvorschuss