mammamia77
Hallo Frau Bader, nach 3-jaehriger Elternzeit, welche im November 2014 auslief, habe ich mit meinem Arbeitgeber einen ruhenden Arbeitsvertrag bis April 2016 vereinbart. D.h. nur noch die Nebenpflichten bestehen. Nun habe ich im Maerz 2015 mein zweites Kind bekommen. Kann ich aus dem noch ruhendem Arbeitsverhaeltnis heraus erneut bis zu 3 Jahre Elternzeit beantragen oder besteht hier kein Anspruch mehr? Lieben Dank fuer eine Auskunft!
Hallo, bis zum Ende des Ruhens bestehen keine Ansprüche - es sei denn, das Ruhen wird einvernehmlich aufgehoben Liebe Grüße NB
mammamia77
Danke fuer die schnelle Antwort, D.h. waehrend des aktuell ruhenden Arbeitverhaeltnisses kann ich nicht ohne Zustimmung des AG einfach Elternzeit anmelden. Besagt das Gesetz, dass dies ausschliesslich innerhalb eines aktiven Arbeitverhaeltnisses moeglich ist? Falls ja, muss ich dann das Arbeitverhaeltnis aufleben lassen um dann sofort wieder in Elternzeit gehen zu koennen? LG
Sternenschnuppe
Du kannst 7 Wochen bevor das Ruhen endet Elzernzeit melden und diese nehmen. Was über ist von den drei Jahren des letzten Kindes. Vorher musst Du keine anmelden.
mammamia77
Danke Sternschnuppe, aber die drei Jahre habe ich ja bereits mit meinem ersten Kind verbraucht.
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