Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzlohn: Zahlung beim Beschäftigungsverbot

Frage: Mutterschutzlohn: Zahlung beim Beschäftigungsverbot

Ana123

Beitrag melden

Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich momentan in einer schwierigen Situation . Einerseits bin ich glücklich schwanger, andererseits macht mir meine Arbeitgeberin große Kopfschmerzen.ich arbeite als Erzieherin und habe meiner AG sofort die Schwangerschaft mitgeteilt, diese ignorierte mich jedoch und ging nicht ihren Verflichtungen nach mich zum Betriebsarzt zu schicken, sodass ich erstmal im Janaur krankgeschrieben war. Schließlich sprach sie mir zum 10.02 ein Beschäfrigungsverbot ihrerseits aus . Meine Frage nun wäre , wie es mit meinem Gehalt aussieht. Im Internet habe ich gelesen, dass mir der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor der Schwangerschaft zu steht. Ändert sich der Zeitraum durch meine Krankschreibung bzw. habe Ich diesen Anspruch erst in dem Monat Februar, ab dem das Verbot gilt ? Oder berechnen sich die drei Monate rückblickend ab dem Zeitpunkt indem ich ihr die Schwangerschaft mitgeteilt habe, das war Anfang Januar . Es ist nämlich so , dass sie mir für Januar mein vertragliches Gehalt überwiesen hat. Jedoch lag ich in letzter Zeit deutlich höher, da ich eine Erhöhung bekommen habe(jedoch nur mündlich) und jeden Monat Überstunden hatte, die ausbezahlt wurden, sodass mir wesentlich mehr zusammen kam . Ich hoffe auf ihre Antwort und bedanke mich schonmal im Vorraus Mit freundlichen Grüßen Ana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die Überstunden sind zu berücksichtigen, die Erhöhung nur, wenn Sie es nachweisen können. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Deine Chefin kann dir nicht "einfach so" ein BV aussprechen. Dazu müssen Gründe vorliegen, dazu muss erst ein betriebsärztliches Gutachten eingeholt werden. Das war zwar nicht deine Frage - das ist mir bewußt. Dennoch möchte ich sagen, dass auch AG sich an die rechtlichen Vorgaben zu halten haben. Ohne sorgfältige Gefährdungsbeurteilung geht es eben nicht. Und davon hängt ab, ob Weiterbeschäftigung oder nicht.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...

Hallo Frau Bader,  wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe.  Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...

Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen.  Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt.  Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...

Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...

Hallo Frau Bader, ich bin als Tarifangestellte im öffentlichen Dienst nach TV-L beschäftigt. Im Oktober 2024 wurde ich schwanger und meine Tochter wurde im Juni 2025 geboren. Im September 2024 hatte ich meine Arbeitsstelle gewechselt und dabei noch einige Stunden Zeitguthaben aus meiner vorherigen Stelle mitgenommen. Im Dezember 2024 wurde fü ...