Ana123
Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich momentan in einer schwierigen Situation . Einerseits bin ich glücklich schwanger, andererseits macht mir meine Arbeitgeberin große Kopfschmerzen.ich arbeite als Erzieherin und habe meiner AG sofort die Schwangerschaft mitgeteilt, diese ignorierte mich jedoch und ging nicht ihren Verflichtungen nach mich zum Betriebsarzt zu schicken, sodass ich erstmal im Janaur krankgeschrieben war. Schließlich sprach sie mir zum 10.02 ein Beschäfrigungsverbot ihrerseits aus . Meine Frage nun wäre , wie es mit meinem Gehalt aussieht. Im Internet habe ich gelesen, dass mir der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor der Schwangerschaft zu steht. Ändert sich der Zeitraum durch meine Krankschreibung bzw. habe Ich diesen Anspruch erst in dem Monat Februar, ab dem das Verbot gilt ? Oder berechnen sich die drei Monate rückblickend ab dem Zeitpunkt indem ich ihr die Schwangerschaft mitgeteilt habe, das war Anfang Januar . Es ist nämlich so , dass sie mir für Januar mein vertragliches Gehalt überwiesen hat. Jedoch lag ich in letzter Zeit deutlich höher, da ich eine Erhöhung bekommen habe(jedoch nur mündlich) und jeden Monat Überstunden hatte, die ausbezahlt wurden, sodass mir wesentlich mehr zusammen kam . Ich hoffe auf ihre Antwort und bedanke mich schonmal im Vorraus Mit freundlichen Grüßen Ana
Hallo, die Überstunden sind zu berücksichtigen, die Erhöhung nur, wenn Sie es nachweisen können. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Deine Chefin kann dir nicht "einfach so" ein BV aussprechen. Dazu müssen Gründe vorliegen, dazu muss erst ein betriebsärztliches Gutachten eingeholt werden. Das war zwar nicht deine Frage - das ist mir bewußt. Dennoch möchte ich sagen, dass auch AG sich an die rechtlichen Vorgaben zu halten haben. Ohne sorgfältige Gefährdungsbeurteilung geht es eben nicht. Und davon hängt ab, ob Weiterbeschäftigung oder nicht.
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