Aennih
Liebe Frau Bader, ich bin noch recht früh schwanger, befinde mich aber derzeit in einer derart belastenden Arbeitssituation, dass mein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot empfiehlt. Mich interessiert nun, was das für mich finanziell bedeutet. Beginn der Schwangerschaft war im Mai. Derzeit arbeite ich Teilzeit in Elternzeit und bekomme ca. 80% meines Gehalts. Das Beschäftigungsverbot ginge bis Anfang Januar. Nun bin ich aber ab Mitte Oktober nicht mehr in Elternzeit. Wenn ich normal weiterarbeite, bekäme ich also für die letzten zwei Monate des Jahres wieder volles Gehalt und im Oktober auch schon anteilig mehr. Wie ist das während eines BV? Würde das Ende der Elternzeit dann einfach ignoriert werden und ich bekäme auch für diese Monate dasselbe Gehalt wie jetzt? Das hätte ja dann entsprechend Auswirkungen auf mein Elterngeld. Leider habe ich bei meiner Recherche bisher keine Antwort auf diesen Sonderfall finden können. Vielen Dank!
Halo, Sie bekommen immer den Lohn wie ohne BV. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hallo Kein Sonderfall :-) Im BV gibt es das was Du nach Vertrag verdienen würdest. Also ab Oktober dann eben den Vollzeitlohn. Bis dahin das jetzige Teilzeitgehalt.
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