Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, leider haben sie auf meine Frage vom 17.11. nicht geantwortet, deshalb versuche ich es nochmal. Der Mutterschutzlohn, der vor der Schutzfrist gezahlt wird, setzt sich ja aus dem Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Eintritt der Ss zusammen. Nun habe ich vorher im Nachtdienst steuerfreie bezüge bekommen und da ich nun ja Nachts nicht mehr arbeiten darf, bin in der Tagschicht. Meine Frage ist nun, ob sich der Durchschnittslohn nach dem Brutto oder Nettolohn richtet? Schließlich heißt es doch, das das Beschäftigungsverbot (Nachts) sich nicht negativ auf die Berechnung auswirken darf. Was stimmt denn nun? Ich wäre ihnen dankbar, wenn sie mir weiterhelfen könnten. In der Suchmaschine habe nicht in der Richtung finden können. Vielleicht wissen sie auch, an wen ich mich wenden kann um evtl. Ansprüche durchzusetzen. Mit freundlichen Grüßen Marion
Liebe Marion, da hab ich Sie wohl übersehen. Sie haben recht. Es gibt eine Enkommenssicherung während des Beschäftigungsverbotes. Der Mutterschutzlohn ist der Durchschnittslohn der letzten 3 Monate incl. Zuschüsse. Gruß, NB
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