Mitglied inaktiv
...würde mich freuen auf Ihre Antwort. Vielen Dank
Mitglied inaktiv
Hallo mini7, das Kindergeld ist in D einkommensunabhängig. Ich vermute mal, Du meinst das Erziehungsgeld. Das maßgebliche Einkommen für das ErzG wird a.H. der Summe der positiven Einkünfte nach § 2 EStG ermittelt. Einkünfte nach §2 EStG sind Einnahmen abzgl. Ausgaben (bei Gewinneinkünften) bzw. Einnahmen abzgl. Werbungskosten (bei Überschußeinkünften). Sonderausgaben, wie Versicherungen, u.ä. werden nicht abgezogen. Beim "normalen" Arbeitnehmer, der Lohn oder Gehalt bezieht, wäre das der Bruttolohn abzgl. der nachgewiesenen Werbungskosten (mind. DM 2000 AN-PB). Das ganze findet man im Einkommensteuerbescheid als Gesamtbetrag der Einkünfte vor Verlustausgleich. MfG Undine
Mitglied inaktiv
Hallo Undine, Stimmt, Erziehungsgeld meine ich.DankeDir.Ich habe noch eine Frage, kannst du mir vielleicht weiter helfen. Wenn man verheiratet ist und über 150000Dm im Jahr verdiennt, dann kriegt man kein Erziehungsgeld mehr.Stimmt das?auch in den ersten 6 Monate nicht mehr!!!!!!. Wird das von den letzten Jahr gerechnet oder erst im Jahr, wo das Baby kommt. Grüße
Mitglied inaktiv
Liebe Mini, das kommt darauf an,... Die Einkommensgrenze steht für die ersten 6 monate bei 100 TDM für Verheiratete. Dazu kommen jeweils DM 4.200 für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird. Die Summe der pos. Einkünfte wird um 22% (rv-pflichtige AN) bzw. 27% gemindert. Davon abzuziehen wären noch Unterhaltszahlungen an Kinder, für die die Einkommensgrenze nicht erhöht wurde und evtl. Pauschbeträge nach § 33b EStG für Kinder (Behinderte, Hinterbliebene etc.) Übersteigt das Einkommen dann die Grenze, wird das ErzG gemindert und zwar um 1/12 von 40% des übersteigenden Betrages. In den ersten 12 Lebensmonaten wird vom voraussichtlichen Einkommen im Kalenderjahr der Geburt ausgegangen, fällt mit der Geburt ein Einkommen weg, zählt dieses nicht mehr mit. Anmerkung: Alles Ausführungen beziehen sich auf das zZ geltende BErzGG, also auf Geburten vor dem 01.01.2001! Mit dem "neuen" habe ich mich noch nicht befaßt, da ich mit den steuerl. Änderungen mehr als beschäftigt bin. :-)) MfG Undine
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