ywe30052009
Hallo Frau Bader, Ich bin Schwanger 4ssw. (12.10.2021) Ich weiß es kann noch viel passieren. Ich hatte bereits 3 Fehlgeburten. Meinem Chef will ich erst in der 10/11 ssw Bescheid geben. Jetzt meine Frage. Ich bekomme zum 1.11 eine Gehaltserhöhung um 700 € brutto. Ich arbeite als ZFA. Sollte ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden kann ich teilweise in der Verwaltung arbeiten, was ich gern möchte. Sollte aber ein ganzes Verbot ausgestellt werden und ich darf nicht weiter arbeiten, wird dann für das Beschäftigungsverbot das gewählt was ich als Lohnerhöhung (+700 €) bekomme, denn mir darf ja kein Nachteil entstehen und das ist eine Menge Geld. Oder das Gehalt das ich vorher bekommen habe? Danke schon einmal für ihre Antwort
Hallo, Sie bekommen immer das, was Sie ohne BV erhalten. Liebe Grüße NB
mellomania
du bekommst imme das was du ohne bv erhälst. wenn du in der verwaltung arbeiten kannst warum solltest du dann ein komplettes bv bekommen?
ywe30052009
@mellomania weil meine hauptbeschäftigung aktuell im Zimmer ist und da ein Berufsverbot gilt. Sollte ich nicht in der Verwaltung arbeiten können aufgrund Chef Personal etc… wird ein bv ausgesprochen
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