Liesi1988
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe,dass Sie mir weiter helfen können. Folgene Situation: Ich bin seit 9.November 2015 Mutter eines zauberhaften Jungen :-) Nun planen wir schon, wann die beste Zeit für den nächsten Nachwuchs ist. Bis 8.11.16 beziehe ich Elterngeld und danach habe ich voraussichtlich bis Ende 2016 noch Resturlaub, da ich während meiner Schwangerschaft (seit 30.3.15) im Beschäftigungsverbot war und Mutterschutzlohn erhalten habe. Also: 30.März 15-6.Okt.15 = Mutterschutzlohn 7.Okt.15-13.Januar 16= Mutterschaftsgeldzuschuss vom Arbeitgeber und Mutterschaftsgeld der Krankenkasse Nun zu meiner Frage. Was passiert, wenn ich noch in der Elternzeit schwanger werde? Was bekomme ich dann für finanzielle Unterstützung von der Krankenkasse bzw vom Arbeitgeber. Höchstwahrscheinlich werde ich wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen, sodass ich dann ab Schwangerschaftsbekanntgabe nicht mehr arbeiten darf. Doch bekomme ich dann trotzdem Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber? Oder muss ich dazu erst wieder arbeiten sein? Und wie wird dann das Elterngeld für das 2. Kind berechnet? Ich hoffe, dass Sie mir weiter helfen könne, da im Internet so viele verschiedene Meinungen kursieren. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, Liesi
Hallo, entscheidend ist der Lohn der letzten 12 Mo. vor der Geburt - Monate mit EG o MG werden rausgerechnet Liebe Grüße NB
Liesi1988
P.S. Elternzeit ist bis zum 8.11.16 beantragt.
Behnke
Da passiert garnichts. Sie bekommen genau das gleiche wie beim ersten Kind. Der Mutterschutzlohn für das zweite BV berechnet sich nach Vertrag bzw nach den letzten regulären Einkünften, welche ja höchstwahrscheinlich die gleichen sind, welche für das erste BV maßgeblich waren. Gleiches gilt für den Mutterschutz. Da das Elterngeld aus dem Einkommen der 12 Monaten vor der Geburt berechnet. Wird ab mutterschutzfrist für das zweite Kind zurück gerechnet, bis zum Ende des Mutterschutzes des ersten Kindes. Der Bezugszeitraum für das Elterngeld (12 Monate) des ersten Kindes ist ein verschiebeTatbestand und wird nicht bei der Berechnung des Elterngeldstelle berücksichtigt. Die fehlenden Monate werden aus der Zeit davor, also des ersten BV genommenen.
malini
Du bekommst im BV dein Gehalt erst ab Ende der Elternzeit. Du musst nicht gearbeitet haben, um das Gehalt im BV zu bekommen. Das EG wird durch das Einkommen 12 Monate vor Geburt berechnet, das 1. Jahr Elternzeit von Kind die 1 wird ausgeklammert. Wenn du also nach der Elternzeit wieder Vollzeit arbeiten solltest, gibt's das gleiche EG wie bei Kind 1 zzgl. des Geschwisterbonus von 10% solange es jünger als 3 Jahre ist.
Liesi1988
Aber was ist, wenn ich z.B. im Juli schwanger werde.D.h. errechneter Termin wäre Mai 2017. Ich wäre also ca. 6 Monate wieder in Arbeit bzw im BV. Mir wurde gesagt,dass das Elterngeld dann auch nur an diesen 6 Monaten berechnet wird. Anders wäre es,wenn Mutterschutz gleich an Elternzeit anschließen würde.Dann würde die 1.Elternzeit ausgeklammert werden.Aber da ich dann z.B. 6 Monate in Arbeit bzw. BV war ,wird nichts ausgeklammert. Richtig oder falsch? :-/ Vielen Dank schonmal für die Antworten ;-)
Ähnliche Fragen
Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...
Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...
Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen? Vielen Dank
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz