Liesi1988
Folgene Situation: Ich bin seit 9.November 2015 Mutter eines zauberhaften Jungen :-) Nun planen wir schon, wann die beste Zeit für den nächsten Nachwuchs ist. Bis 8.11.16 beziehe ich Elterngeld und danach habe ich voraussichtlich bis Ende 2016 noch Resturlaub, da ich während meiner Schwangerschaft (seit 30.3.15) im Beschäftigungsverbot war und Mutterschutzlohn erhalten habe. Also: 30.März 15-6.Okt.15 = Mutterschutzlohn 7.Okt.15-13.Januar 16= Mutterschaftsgeldzuschuss vom Arbeitgeber und Mutterschaftsgeld der Krankenkasse Dann Elterngeld. Nun zu meiner Frage. Was passiert, wenn ich noch in der Elternzeit schwanger werde? Was bekomme ich dann für finanzielle Unterstützung von der Krankenkasse bzw vom Arbeitgeber. Höchstwahrscheinlich werde ich wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen, sodass ich dann ab Schwangerschaftsbekanntgabe nicht mehr arbeiten darf. Doch bekomme ich dann trotzdem Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber? Oder muss ich dazu erst wieder in Arbeit sein? Ich hoffe, dass Sie mir weiter helfen könne, da im Internet so viele verschiedene Meinungen kursieren. Vielen Dank im Voraus!
Hallo, Farge bitte neu stellen mit der Zusatzinfo: Wie lange haben Sie EZ beantragt? Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ab Ende der Elternzeit würde dann ein neues BV greifen. Auch ohne gearbeitet zu haben. Den Urlaub so spät wie möglich melden, wenn Du schon schwanger bist zum Ende der Elternzeit, dann bleibt er erhalten.
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