Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe positiv getestet. Wie verhält sich folgender Sachverhalt nach dem neuen Mutterschutzgesetz? Ich arbeite von 22:00-6:00 Uhr morgens. Es ist ein rein Nachtarbeitender Betrieb, also es gibt keinerlei Tagschichten, die Buchhaltung wird über eine externe Fa. erledigt. Zuschläge werden bezahlt. Darf ich arbeiten? Wenn nicht, wer entscheidet das wie siehts mit der Bezahlung aus? Viele Grüße Vaiana
von Vaiana am 02.04.2018, 17:46