Lieber Frau Bader, nach Par. 4 Mutterschutzgesetz darf man als Schwangere nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen man ständig stehen mss, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet, nicht beschaeftigt werden. Heisst das, das ich auch dann nicht stehend arbeiten darf, wenn ich will und es mir gut geht? Und noch ein Frage: Der Geburtstermin ist auf den 4.2.01 festgelegt worden, d.h. die 6-Wochen-Frist beginnt Weihnachten. Die Firma schliesst voraussichtlich im Maerz naechsten Jahres, so dass ich dann im Mutterschutz betriebsbedingt gekuendigt werde. Muss mir der AG den fur 2001 zustehenden Urlaubsanspruch auszahlen? MfG Marion